Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 11.08.2004 wurde die Unwirksamkeit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz aus dem Jahre 1993 festgestellt. Um für die zu erstellenden Beitragsbescheide für die Baumaßnahme „Prenzlauer Chaussee“ von Einmündung Thälmannstraße bis zur Einmündung Rheinallee im Ortsteil Wandlitz eine wirksame Rechtsgrundlage zu erhalten, ist der rückwirkende Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich. Gemäß der vorliegenden Rechtsprechung ist hierzu eine maßnahmebezogene Satzung zu erlassen. Die Kalkulation des Beitragssatzes liegt in der Anlage 1 bei. Gesetzliche Grundlagen - Gemeindeordnung (GO) - Kommunalabgabengesetz (KAG) - Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage „Prenzlauer Chaussee“ von Einmündung Thälmannstraße bis zur Einmündung Rheinallee im Ortsteil Wandlitz Anlagen: Satzung einschließlich Anlage 1
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