Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt:
- Für das Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6,
Flurstück 73 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird als
Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses Beschlusses.
- Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen. Das Planungsbüro ist in Abstimmung mit der
Gemeindeverwaltung zu benennen.
- Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden
angestrebt:
- Schaffung
von Planungs- und Baurecht für eine Seniorenresidenz;
- Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;
- Klärung
der erforderlichen Erschließung;
- Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen;
- Klärung der denkmal- und bodendenkmalrechtlichen
Belange.