Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.09.2005 beschlossen, die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentliche Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen §§ 1 (6), 3 (2) u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) GO §§ 2, 3 u.4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltene Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden. Anlagen: (20 Seiten) Abwägungsprotokoll
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