Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 26.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 22.10.2012  
A1-27/2012  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2013
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0474  
Ö 8  
Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010; Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010  
BV-GV/2012-0471  
Ö 9  
Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Gemarkung Wandlitz Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452, Prenzlauer Chaussee 149  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0298  
Ö 10  
Interessenbekundungsverfahren Jugendkoordination Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2012-0473  
Ö 11  
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0475  
Ö 12  
Straßenbenennung im B-Plangebiet "Louisenhain"  
BV-GV/2012-0476  
Ö 13  
Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0477  
Ö 14  
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplanes – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0478  
Ö 15  
Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0479  
Ö 16  
Benutzungssatzung für die Kulturbühne "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0480  
Ö 17  
Gebührensatzung der Kulturbühne "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0481  
Ö 18  
Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0482  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

   
    06.11.2012 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    20.11.2012 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:             

Enthaltung:             

   
    26.11.2012 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    06.12.2012 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              26 (Herr Hintze)

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1

Ö 19  
Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz (Bibliothekssatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0483  
Ö 20  
Gebührensatzung für die Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0484  
Ö 21  
Erwerb eines Kommanditanteils durch die Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre GmbH  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0485  
Ö 22  
Regionalplan -Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" 25.Sitzung der Regionalversammlung  
BV-GV/2012-0487  
Ö 23  
Grundsatzbeschluss zur Herstellung einer Radwegverbindung zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0488  
Ö 24  
Zuschuss (Kofinanzierung) zum Projekt des Förderverein Agrarmuseum Wandlitz e.V. zur Restaurierung ausgewählter Großexponate der Sammlung des Agrarmuseums  
BV-HA/2012-0299  
Ö 25  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1210, Prenzlauer Chaussee 148  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0301  
Ö 26     Sachstand Außenanlagenplanung zum Bauvorhaben Erweiterungsgebäude Rathaus Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2012-0064  
Ö 27  
Votum des Landesfachbeirates für Kur- und Erholungsorte  
Enthält Anlagen
MV-GV/2012-0065  
Ö 28  
Änderung Flächennutzungsplan Stadt Oranienburg  
Enthält Anlagen
MV-HA/2012-0034  
N 29     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 22.10.2012    
N 30     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 31     Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 102, Flur 6, Flurstück 463 im Erbbaurecht   BV-HA/2012-0295  
N 32     Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1671   BV-HA/2012-0296  
N 33     Abschlüsse Verträge - Strandbad Stolzenhagener See   BV-HA/2012-0297  
N 34     Vergabe des Grundstücks Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstück 490 in Erbbaurecht   BV-HA/2012-0300  
N 35     Sonstiges