TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 22.10.2012 |
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A1-27/2012 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2013 |
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BV-GV/2012-0474 |
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Ö 8 |
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Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010;
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010 |
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BV-GV/2012-0471 |
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Ö 9 |
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Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Gemarkung Wandlitz
Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452, Prenzlauer Chaussee 149 |
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BV-HA/2012-0298 |
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Ö 10 |
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Interessenbekundungsverfahren Jugendkoordination Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2012-0473 |
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Ö 11 |
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2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (2. Änderungssatzung der Straßenbaubeitragssatzung) |
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BV-GV/2012-0475 |
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Ö 12 |
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Straßenbenennung im B-Plangebiet "Louisenhain" |
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BV-GV/2012-0476 |
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Ö 13 |
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Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde
- Aufstellungsbeschluss -
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BV-GV/2012-0477 |
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Ö 14 |
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Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Textbebauungsplanes – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“ in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde |
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BV-GV/2012-0478 |
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Ö 15 |
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Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Zerpenschleuse in der Gemeinde Wandlitz
-Durchführung des Abwägungsverfahrens- |
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BV-GV/2012-0479 |
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Ö 16 |
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Benutzungssatzung für die Kulturbühne "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2012-0480 |
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Ö 17 |
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Gebührensatzung der Kulturbühne "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2012-0481 |
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Ö 18 |
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Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2012-0482 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten. ? Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) ? Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst. 2. Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche. |
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06.11.2012 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten. ? Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) ? Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst. 2. Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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20.11.2012 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten. ? Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) ? Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst. 2. Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: Enthaltung:
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26.11.2012 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten. ? Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) ? Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst. 2. Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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06.12.2012 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten. ? Die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) ? Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen. ? Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt. ? Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst. 2. Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ? Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ? Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: 1
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Ö 19 |
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Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz (Bibliothekssatzung) |
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BV-GV/2012-0483 |
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Ö 20 |
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Gebührensatzung für die Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2012-0484 |
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Ö 21 |
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Erwerb eines Kommanditanteils durch die Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre GmbH |
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BV-GV/2012-0485 |
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Ö 22 |
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Regionalplan -Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung"
25.Sitzung der Regionalversammlung
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BV-GV/2012-0487 |
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Ö 23 |
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Grundsatzbeschluss zur Herstellung einer Radwegverbindung zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse |
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BV-GV/2012-0488 |
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Ö 24 |
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Zuschuss (Kofinanzierung) zum Projekt des Förderverein Agrarmuseum Wandlitz e.V. zur Restaurierung ausgewählter Großexponate der Sammlung des Agrarmuseums |
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BV-HA/2012-0299 |
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Ö 25 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz,
Flur 4, Flurstück 1210, Prenzlauer Chaussee 148 |
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BV-HA/2012-0301 |
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Ö 26 |
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Sachstand Außenanlagenplanung zum Bauvorhaben Erweiterungsgebäude Rathaus Wandlitz |
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MV-GV/2012-0064 |
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Ö 27 |
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Votum des Landesfachbeirates für Kur- und Erholungsorte |
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MV-GV/2012-0065 |
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Ö 28 |
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Änderung Flächennutzungsplan Stadt Oranienburg |
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MV-HA/2012-0034 |
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N 29 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 22.10.2012 |
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N 30 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 31 |
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Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 102, Flur 6, Flurstück 463 im Erbbaurecht |
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BV-HA/2012-0295 |
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N 32 |
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Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1671 |
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BV-HA/2012-0296 |
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N 33 |
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Abschlüsse Verträge - Strandbad Stolzenhagener See |
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BV-HA/2012-0297 |
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N 34 |
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Vergabe des Grundstücks Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstück 490 in Erbbaurecht |
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BV-HA/2012-0300 |
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N 35 |
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Sonstiges |
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