Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die bisherige „Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz einschließlich Gebührenordnung (Bibliothekssatzung)“ in Kraft getreten am 01.01.2005 und die „1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz einschließlich Gebührenordnung“ in Kraft getreten am 01.05.2011 sollen handhabbarer werden.
Dazu wird die Benutzungssatzung durch zwei separate Satzungen ersetzt. In der hier vorliegenden Gebührensatzung werden die bisher geltenden Entgeltstaffelungen bürgerfreundlicher durch übersichtliche Angebote für Benutzergruppen, wie z.B. Familien und Gäste der Gemeinde erweitert. Neue Zusatzleistungen der Bibliotheken werden eindeutig aufgeführt.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gebührensatzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung. Anlagen: Gebührensatzung der Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||