Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0481  

 
 
Betreff: Gebührensatzung der Kulturbühne "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
07.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührensatzung_17_10_12

Begründung / Erläuterung

Bei der vorliegenden Gebührensatzung werden die bisher geltenden Entgeltstaffelungen gerafft und die Zusatzleistungen übersichtlich und eindeutig gebündelt. Es wird versucht die Balance zwischen günstigen Konditionen und gesenkten Entgelten zu finden, die bürgerfreundlicher sind. Weiterhin soll die Satzung gemeinnützigen Vereinen einen Anreiz bieten, die Kulturbühne öfter zu nutzen.

 

Die realen Kosten wie auch die existierenden Gebührenordnungen anderer gemeindlicher Einrichtungen (z.B. Vermietung von Turnhallen oder Klassenräumen) wurden berücksichtigt. Auch die Konkurrenzsituation zu lokalen Anbietern für die Vermietung von Räumlichkeiten wurde dabei beachtet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

6.000

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

28200.441105

 

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gebührensatzung der Kulturbühne Goldener Löwe der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.


Anlagen:

Gebührensatzung der Kulturbühne Goldener Löwe der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung_17_10_12 (273 KB)