Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Bei der vorliegenden Gebührensatzung werden die bisher geltenden Entgeltstaffelungen gerafft und die Zusatzleistungen übersichtlich und eindeutig gebündelt. Es wird versucht die Balance zwischen günstigen Konditionen und gesenkten Entgelten zu finden, die bürgerfreundlicher sind. Weiterhin soll die Satzung gemeinnützigen Vereinen einen Anreiz bieten, die Kulturbühne öfter zu nutzen.
Die realen Kosten wie auch die existierenden Gebührenordnungen anderer gemeindlicher Einrichtungen (z.B. Vermietung von Turnhallen oder Klassenräumen) wurden berücksichtigt. Auch die Konkurrenzsituation zu lokalen Anbietern für die Vermietung von Räumlichkeiten wurde dabei beachtet.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung. Anlagen: Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ der Gemeinde Wandlitz
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