Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0485  

 
 
Betreff: Erwerb eines Kommanditanteils durch die KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Informationsmappe
Anlage_2_Wirtschaftlichkeitsbewertung
Anlage_3_Entwurf_Gesellschaftsvertrag

Begründung / Erläuterung

Mit der Umsetzung des Beschlusses zur Geschäftszweckerweiterung der Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre mbH wird es möglich, in den Erwerb und den Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung zu investieren. Die Gesellschafter haben sich dafür ausgesprochen, zukünftig in diesem Bereich wirtschaftlich tätig werden zu wollen. Die Beschlussfassung dazu erfolgte mit Zustimmung der jeweiligen Gemeindevertretung.

 

Die E.ON edis AG mit Sitz in Fürstenwalde/Spree beabsichtigt die Gründung einer Gesellschaft in Kooperation mit privaten und öffentlichen Partnern zur Errichtung und zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen im regenerativen Bereich. Ziel dieser Gesellschaft ist die enge und langfristige Einbindung/Beteiligung von Stadtwerken und Kommunen bei der Nutzung und Vermarktung von regenerativen Energien sowie die Hebung und Nutzung von kommunalen und regionalen Synergiepotentialen.

Die E.ON edis AG hat der GfIdOkA angeboten, sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen.

Gesellschaftszweck wird die Betreibung von Windkraftanlagen sowie Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Nutzung von Biogas sein.

 

Die Gesellschaft selbst wird als GmbH & Co. KG errichtet werden. Als Komplementärin (Vollhafterin) der GmbH & Co. KG wird eine 100-%ige Tochter der E.ON edis AG fungieren. Operative Aufgabe der Komplementärin ist die Geschäftsführung der Gesellschaft. Gründungskommanditistin (Teilhafterin) wird die e.distherm sein. Diese bringt insgesamt drei Objekte, zwei Windkraftanlagen und eine Biogasanlage, in die Gesellschaft als Kommanditkapital ein. Der von einem unabhängigen Gutachter ermittelte Wert beuft sich auf 17,6 Mio. €. Hiervon sollen mindestens 9 Mio. € als Kommanditanteile an Kommunen, kommunale Unternehmen und kommunale Verbände veräert werden. Die strategische Unternehmensführung wird den Kommanditisten u. a. über die Genehmigung der Wirtschaftspläne, Beschlussfassung zu künftigen Investitionsprojekten, Feststellung der Jahresabschlüsse, Beschlussfassung über Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung obliegen.

 

Zum Projekt wird der Beratungsdrucksache entsprechendes Informationsmaterial beigefügt.

 

Folgende Objekte sollen als Kommanditeinlage in die Gesellschaft eingebracht werden:

 

              Windpark Werder bei Strausberg (8,0 MWel)

              Windpark Kalkhorst bei Wismar (4,5 MWel)

              Bioerdgasanlage Ketzin bei Potsdam (17,5 GWhHs,n/a = 1 MW el äquivalent).

 

Die beiden Windparks sind seit 2004 und die Bioerdgasanlage ist seit 2008 in Betrieb. Die aus dem Betrieb vorliegenden Daten bieten eine solide Basis für die Erfolgsvorschau der neuen Gesellschaft. Danach kann mit einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von 5 % nach Steuern gerechnet werden.

 

Auf Seiten der GfIdOkA wird per 31.12.2011 ein Eigenkapital in Höhe von 12.571.967 € ausgewiesen. Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Stichtag 8.819.600 €. Es besteht somit ausreichend ungebundenes Kapital zum Erwerb eines Kommanditanteiles. Die Gesellschafterversammlung der GfIdOkA hat den Geschäftsführer in seiner Sitzung am 16.10.2012 beauftragt, Kommanditanteile im Wert von 3 Mio. € an der noch zu gründenden Gesellschaft zu reservieren. Mit diesem Kapitalanteil hätte die Gesellschaft einen jährlichen Zufluss von 150.000 € zu erwarten.

 

Anlässlich einer Beratung mit dem Vorstand der E.ON edis AG hat dieser dem Geschäftsführer mitgeteilt, dass zwischenzeitlich Reservierungen von kommunaler Seite von 9,3 Mio. € vorliegen. In dieser Summe ist allerdings auch ein Anteil der Gesellschaft kommunaler Anteilseigner Verband Nord-Ost der E.ON edis AG von 500 T€ enthalten. Dieser Verband hat erklärt, dass er grundsätzlich Interesse an einer Beteiligung hat, die notwendigen Genehmigungen hierfür aber definitiv nicht bis zur Gesellschaftsgründung vorliegen werden. Um in der Gesellschaft mit der Gründung eine kommunale Mehrheit abzusichern, hat sowohl der Vorstand der E.ON edis AG als auch der Geschäftshrer der Gesellschaft kommunaler Anteilseigner Verband Nord-Ost der E.ON edis AG die GfIdOkA mbH gebeten zu prüfen, ob sie ihren Anteil von 3 auf 3,5 Mio. € erhöhen kann. In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der GfIdOkA mbH ist die Geschäftshrung der Auffassung, dass diesem Wunsch entsprochen werden sollte.

 

Gemäß § 96 (1) Nr. 8 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist per Gesellschaftsvertrag sicherzustellen, dass bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und den kommunalen Trägern die Mehrheit der Anteile zustehen, Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen an die Zustimmung der Gemeindevertretung gebunden ist. Im neuen Gesellschaftsvertrag ist diese Vereinbarung bereits enthalten. Sie soll auch zu dieser Entscheidung Anwendung finden. Dem Erwerb des Kommanditanteils spricht aufgrund der Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, hier die Versorgung mit Energie, nichts entgegen. Die wirtschaftliche Betätigung außerhalb der Versorgung der örtlichen Gemeinschaft ist für die Versorgung mit Elektrizität gemäß § 91 (4) Nr. 1 der KVerf zulässig.

 

Im Entwurf des Gesellschaftsvertrages sind die Vorgaben des § 96 BbgKVerf eingearbeitet. Gemäß § 5 des Vertrages sind die Kommanditisten nicht verpflichtet, über die Verpflichtung zur Leistung der Kommanditeinlage hinaus weitere Zahlung zu leisten. Sie übernehmen auch keine weiteren Verpflichtungen wie Haftungs-, Ausgleichs- oder Nachschusspflichten.

 

Die Gemeinde Wandlitz wurde in der Gesellschafterversammlung der GfIdOkA am 16.10.2012 über das Projekt umfassend durch den Geschäftsführer Herrn Hengst informiert. Die Gemeinde Wandlitz merkte kritisch an, dass eine derartige Entscheidung auch durch die Verwaltung sorgfältig geprüft und in den eigenen gemeindlichen Gremien diskutiert werden solle. Ferner scheint es ungünstig, dass sich zwei Anlagen außerhalb des Territoriums der Gesellschafter befinden. Seitens der Verwaltung kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine eindeutige Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung gegeben werden.

 

Herr Hengst machte darauf aufmerksam, dass für eine Vertagung der Entscheidung keine Zeit sei, da die Gesellschaft bereits zum 01.01.2013 gegründet werden soll. Die übrigen Gesellschafter folgten dieser Auffassung.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§96 BbgKVerf Abs. 1 Satz 8


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

siehe Sachdarstellung


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt dem Erwerb eines Kommanditanteils in Höhe von 3,5 Mio. € durch die KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbh von der e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH an der neu zu gründenden GmbH & Co.KG zu.

 


Anlagen:

 

-          Informationsmappe

-          Wirtschaftlichkeitsbewertung

-          Entwurf Gesellschaftervertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Informationsmappe (8459 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Wirtschaftlichkeitsbewertung (2706 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_Entwurf_Gesellschaftsvertrag (2830 KB)