Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0477  

 
 
Betreff: Textbebauungsplan – „Stellplätze und Garagen im Ortskern Schönerlinde“
in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönerlinde
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:SL 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Text-BP SL

Begründung / Erläuterung

 

Das Plangebiet umfasst ca.18 ha des Ortskerns von Schönerlinde.

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Schönerlinde ist das Gebiet als gemischte Baufläche (M) dargestellt.

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen Regelungen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen auf den Teilflächen der Baugrundstücke entlang der Straßen getroffen werden.

Die Aufstellung des Textbebauungsplanes ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der detaillierten Entwicklung des Ortskernes, welche allein durch die Gestaltungssatzung Schönerlinde nicht regelbar sind. Der Geltungsbereich des geplanten Textbebauungsplanes wurde dem geänderten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde angepasst.

Der Bebauungsplan soll als Textbebauungsplan aufgestellt werden. Er soll als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB nur Regelungen zu Stellplätzen und Garagen treffen; die Zulässigkeit von Vorhaben soll sich im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilen. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte und ohne Erarbeitung eines Umweltberichtes durchgeführt.

Auf Grund positiver Erfahrungen bei der Anfertigung von Bebauungsplänen, wurde die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSM) mit der Erstellung des Textbebauungsplanes beauftragt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

6.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

51100.529151

 

7.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      Für den Ortskern der Gemarkung Schönerlinde (siehe Anlage) einen Textbebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

Die beigefügte Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.      Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich des Textbebauungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Text-BP SL (177 KB)