Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Plangebiet umfasst ca.18 ha des Ortskerns von Schönerlinde. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Schönerlinde ist das Gebiet als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen Regelungen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen auf den Teilflächen der Baugrundstücke entlang der Straßen getroffen werden. Die Aufstellung des Textbebauungsplanes ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der detaillierten Entwicklung des Ortskernes, welche allein durch die Gestaltungssatzung Schönerlinde nicht regelbar sind. Der Geltungsbereich des geplanten Textbebauungsplanes wurde dem geänderten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Schönerlinde angepasst. Der Bebauungsplan soll als Textbebauungsplan aufgestellt werden. Er soll als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB nur Regelungen zu Stellplätzen und Garagen treffen; die Zulässigkeit von Vorhaben soll sich im Übrigen weiterhin nach § 34 BauGB beurteilen. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte und ohne Erarbeitung eines Umweltberichtes durchgeführt. Auf Grund positiver Erfahrungen bei der Anfertigung von Bebauungsplänen, wurde die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSM) mit der Erstellung des Textbebauungsplanes beauftragt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für den Ortskern der Gemarkung Schönerlinde (siehe Anlage) einen Textbebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Die beigefügte Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
Anlagen:
Geltungsbereich des Textbebauungsplanes
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