Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0482  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.12.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Einwohnerversammlung 17.07.2012
GehRadwegB109Lageplan 1-2
GehRadwegB109Lageplan 3-4
GehRadwegB109Querschnitt

Begründung / Erläuterung

 

Auf ihrer Sitzung am 14.06.2012 hat die Gemeindevertretung auf Basis der Unterlagen zur Vorplanung beschlossen, den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle) gemäß Variante 2 weiter zu planen.

 

Die vorliegende Genehmigungsplanung berücksichtigt eine Ausbaubreite des gemeinsamen Geh- und Radweges von 2,50 m. Die Befestigung des Geh-/Radweges soll in Pflasterbauweise erfolgen.

Des Weiteren beinhaltet die vorliegende Unterlage die Pflasterung der Grundstückszufahrten.

Die optische Gestaltung ist an die bereits auf der westlichen Seite der B109 im Zuge der Errichtung eines Geh- / Radweges hergestellten Pflasterflächen angepasst.

Die Entwässerung des gemeinsamen Geh- und Radweges erfolgt oberflächlich in Versickerungsmulden. Diese werden überwiegend zwischen der Bundesstraße B109 und dem Geh-/Radweg angelegt.

Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 235.000,- €

 

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz ist die Vorplanung am 17.07.2012 auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt worden. Im Zuge der Einwohnerversammlung wurden die Anwesenden über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten der Baumaßnahme informiert.

Die an der Veranstaltung teilnehmenden Anlieger wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen erfolgen soll.

 

Dazu ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung gemäß der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR) notwendig, wonach die Gemeinde Wandlitz die hälftigen Kosten für die Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges zu tragen hat.

Des Weiteren wurden die Anwesenden darüber informiert, dass die Kosten der Baumaßnahme gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz auf die Anlieger umgelegt werden.

Der umzulegende Aufwand für die Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges wird unter der Voraussetzung der jeweils hälftigen Kostentragung durch die Gemeinde bzw. den Landesbetrieb Straßenwesen voraussichtlich ca. 0,38 / m² anrechenbare Grundstücksfläche betragen.

Im Übrigen wird die Gemeinde Wandlitz für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz nach der Grundstückszufahrtensatzung erheben Der geschätzte Aufwand beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

Die Unterlagen der Genehmigungsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR)

Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz

Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

235.032

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschuss Landesbetrieb)

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Beiträge)

104.900

66.700

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

11.750

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

8.500

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

54100.785200

5410008032

150.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 


Anlagen:

 

Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 17.07.2012

Auszug aus Genehmigungsplanung (Lagepläne 1 bis 4, Regelquerschnitt)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerversammlung 17.07.2012 (156 KB)    
Anlage 2 2 GehRadwegB109Lageplan 1-2 (1503 KB)    
Anlage 3 3 GehRadwegB109Lageplan 3-4 (1424 KB)    
Anlage 4 4 GehRadwegB109Querschnitt (301 KB)