Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung befähigt die Bürgermeisterin, als Regionalrätin, im Rahmen der 25.Sitzung der Regionalversammlung Uckermark-Barnim die Festsetzung einer grundsätzlichen Mindestschutzzone von 1000m zu dauerhaften Wohnnutzungen sowohl im baulichen Innenbereich als auch im Außenbereich im sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung zu beantragen.
Des Weiteren wird die Bürgermeisterin befähigt, einen Antrag zur Änderung § 7 (2) Satz 1 -Sitzungen der Regionalversammlung-der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft wie folgt zu beantragen
Der Vorsitzende der Regionalversammlung beruft die Regionalversammlung durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen ein. neu Der Vorsitzende der Regionalversammlung beruft die Regionalversammlung durch schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen ein
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||