Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „SPH Haus am Wandlitzsee“ zur Überschreitung der festgelegten Baugrenze durch Erker auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 148, Flur 4, Flurstücke 1210 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung Nr. 3.3 Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile um bis zu 1,5 m.
Die Verwaltung hatte bereits das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag des Seniorenpflegeheims erteilt, da bei den Erkern von untergeordneten Bauteilen ausgegangen wurde.
Die an der südlichen Baugrenze angeordneten Erker entsprechen hinsichtlich ihrer Größe mit einer Breite von 4,5 m und einer Ausladung von 0,9 m aus bauordnungsrechtlicher Sicht aber nicht den Anforderungen untergeordneter Bauteile und stellen dadurch laut dem Landkreis einen Befreiungstatbestand dar.
Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze kann stattgegeben werden. Die Errichtung der Erker ist städtebaulich vertretbar.
Ein gesonderter Termin mit dem Ortsbeirat Wandlitz zur Erörterung der Problematik ist noch zu vereinbaren.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
- Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 0,9 m durch Erker zu zustimmen.
Anlagen:
- Bebauungsplan „SPH Haus am Wandlitzsee“ - Antragsunterlagen
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