Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2012-0301  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz,
Flur 4, Flurstück 1210, Prenzlauer Chaussee 148
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung SPH Wandlitz Plan
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „SPH Haus am Wandlitzsee“ zur Überschreitung der festgelegten Baugrenze durch Erker auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 148, Flur 4, Flurstücke 1210 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die Festsetzung Nr. 3.3 Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile um bis zu 1,5 m.

 

Die Verwaltung hatte bereits das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag des Seniorenpflegeheims erteilt, da bei den Erkern von untergeordneten Bauteilen ausgegangen wurde.

 

Die an der südlichen Baugrenze angeordneten Erker entsprechen hinsichtlich ihrer Größe mit einer Breite von 4,5 m und einer Ausladung von 0,9 m aus bauordnungsrechtlicher Sicht aber nicht den Anforderungen untergeordneter Bauteile und stellen dadurch laut dem Landkreis einen Befreiungstatbestand dar.

 

Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze kann stattgegeben werden. Die Errichtung der Erker ist städtebaulich vertretbar.

 

Ein gesonderter Termin mit dem Ortsbeirat Wandlitz zur Erörterung der Problematik ist noch zu vereinbaren.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

-          Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um 0,9 m durch Erker zu zustimmen.

 


Anlagen:

 

-          Bebauungsplan SPH Haus am Wandlitzsee

-          Antragsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung SPH Wandlitz Plan (1609 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (231 KB)