1.Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf
der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz
vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Die Lichtpunkte werden
im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.
·Die Lichtpunkthöhe
beträgt 4,50 m.
·Es wird der Leuchtentyp
„Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.
·Die technische
Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der
Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).
·Die Anordnung der
Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.
·Der Baubereich beginnt
an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.
2.Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen
nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten
Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu
den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis
der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine
Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009
festgelegt.
31.05.2010 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
1.Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straßeauf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.
·Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.
·Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.
·Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).
·Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.
·Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.
2.Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:.
Enthaltung:.
15.06.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
1.Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straßeauf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.
·Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.
·Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.
·Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).
·Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.
·Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.
2.Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:.
Enthaltung:.
21.06.2010 - A1 Hauptausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
1.Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straßeauf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.
·Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.
·Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.
·Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).
·Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.
·Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.
2.Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
01.07.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
1.Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straßeauf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.
·Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.
·Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.
·Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.
·Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).
·Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.
·Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.
2.Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
3.Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Fahrendholz ist befangen, Herr Neudeck verlässt den Raum, 25 Stimmberechtigte)