Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 15.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönerlinde
Ort: Schönerlinder Chaussee 40

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 04.05.2010  
A2-10/2010  
Ö 4  
Änderungsanträge / Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen     BV-GV/2010-0199  
Ö 6  
Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Straße "An der Sporthalle"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0213  
Ö 7  
Bebauungsplan "Solarpark Beusterstraße" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0216  
Ö 8  
Bebauungsplan "Solarpark Beusterstraße",OT Klosterfelde -Erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0225  
Ö 9  
Einleitung eines Einziehungsverfahrens Beusterstraße zwischen Güterbahnhofstraße und Heizwerk  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0221  
Ö 10  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße im OT Schönerlinde  
BV-GV/2010-0223  
    VORLAGE
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.       Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.       Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

   
    31.05.2010 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.      Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.      Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    15.06.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.      Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.      Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    21.06.2010 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.      Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.      Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    01.07.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.      Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.      Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Herr Fahrendholz ist befangen, Herr Neudeck verlässt den Raum, 25 Stimmberechtigte)

Zustimmung:              24

Ablehnung:              -

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 11  
Grundsatzbeschluss zum Bau einer Buswendeschleife im Bereich der zukünftigen Sportstätte im Ortsteil Wandlitz (B 109)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0224  
Ö 12  
Befreiungsantrag- Bebauungsplan "August- Bebel- Straße" Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1442/4, 1442/1, 1438/2  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0104  
Ö 13  
Befreiungsantrag- Außenbereichssatzung "Lanker Weg" Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 1413  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0106  
Ö 14  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Wandlitzsee Nord III" im OT Wandlitz Bacharachstraße 1, Flur 4, Flurstück 860/ 1  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0108  
Ö 15  
Umbau und Anbau an das vorhandene Restaurant "Strandbad Wandlitz" Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 154, Flur 4, Flurstück 1732  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0110  
Ö 16  
Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 8/9 Flur 6, Flurstücke 49, 50, 51, 52  
Enthält Anlagen
BV-HA/2010-0118  
Ö 17  
während der Sitzung aufgenommen: Sonstiges      
N 18     Vergabe von Planungsleistungen, Geh- und Radwegbau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße" , OT Klosterfelde   BV-HA/2010-0105  
N 19     Vergabe von Planungsleistungen, Straßenbau einschließlich Beleuchtung "Unter den Eichen" mit Zufahrt zur Kita "Eichhörnchen", OT Zerpenschleuse   BV-HA/2010-0107  
N 20     Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Landweg im OT Schönwalde Vergabe von Planungsleistungen   BV-HA/2010-0109  
N 21     Straßenbau "Seegersiedlung" Vergabe von Planungsleistungen   BV-HA/2010-0111  
N 22     Vergabe Fachplanungsleistung Heizung-Lüftung-Sanitär zum Erweiterungsbau Rathaus Wandlitz   BV-HA/2010-0112  
N 23     Vergabe Fachplanungsleistung Elektrotechnik zum Erweiterungsbau Rathaus Wandlitz   BV-HA/2010-0113  
N 24     Vergabe Fachplanungsleistung Tragwerksplanung zum Erweiterungsbau Rathaus Wandlitz   BV-HA/2010-0114  
N 25     Vergabe Fachplanungsleistung Freianlagen zum Erweiterungsbau Rathaus Wandlitz   BV-HA/2010-0115  
N 26     Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1290 und 1292   BV-HA/2010-0119  
N 27     Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes im OT Basdorf - Spielplatz Rosenstraße-   BV-HA/2010-0120  
N 28     Beauftragung von Planungsleistungen HLS Sanierung Sanitäranlagen Kita Märchenland in Schönerlinde, Mühlenbeckerstr. 28   BV-HA/2010-0121