Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Rosenfeld fasste den Beratungsverlauf und – ergebnis des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt vom 14.06.2010 zusammen und übergab ein entsprechendes Papier zu Protokoll
Nachfolgend ergab sich folgende Diskussion: Herr Berbig: Warum überhaupt für Erarbeitung Baumschutzsatzung Handlungsbedarf und Notwendigkeit, da ja Kreissatzung regelt. Hoher Verwaltungsaufwand! Herr Liebehenschel/ Notwendigkeit zur Regelung zwingend auch für Ein- und Frau Helbig Zweifamilienhäuser. Hoher Verwaltungsaufwand! Herr Berbig Man hätte als Ortsbeirat über die Bauflächendarstellung im FNP bereits über die Auswirkungen nachdenken und regeln können. Herr Pawlowski Vorschlag 1. Lesung, Entwurf als Diskussionsgrundlage
Fazit: keine zeitliche Notwendigkeit, da nach Wegfall der Brandendenburger Baumschutzverordnung automatisch die Kreissatzung gilt. Wenn Satzung, dann spezielle Wandlitzer Satzung, die sich deutlich von der Kreissatzung unterscheidet Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wurde zurückgestellt und als 1. Lesung betrachtet. Der Bauausschuss stimmt im vollen Umfang den Hinweisen/Vorschlägen des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt vom 14.06.2010 zu (siehe Anlage).
Zustimmung: 4. Ablehnung: . Enthaltung: 1. |
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