Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße im OT Schönerlinde   

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönerlinde
Ort: Schönerlinder Chaussee 40
BV-GV/2010-0223 Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße im OT Schönerlinde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   

 

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1.      Die Beleuchtungsanlage in der Mühlenbecker Straße auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 04.05.2010 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·         Die Lichtpunkte werden im Abstand von i. M. 32 m angeordnet.

·         Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m.

·         Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1401“ oder ein gleichwertiges Produkt verwendet.

·         Die technische Ausrüstung der Beleuchtungsanlage ermöglicht die Halbierung der Lichtpunktanzahl und den leistungsreduzierten Betrieb (Dimmung).

·         Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig nördlich der Mühlenbecker Straße.

·         Der Baubereich beginnt an der Einmündung Zur Reitbahn und endet am Alten Heerweg.

 

2.      Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom 04.05.2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Investitionskosten der Maßnahme werden auf Basis der Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Dazu erfolgt eine Abschnittsbildung, wie bereits mit dem Beschluss BV-GV/2009-0128 vom 10.12.2009 festgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .