Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Vertreter des Bauausschusses hätten sich gewünscht, dass die Planung zum Agrarmuseum auch im Rahmen des Bauausschusses vorgestellt wird. Insbesondere hätte hier der Planer die Notwendigkeit der Abweichungstatbestände zur Gestaltungssatzung erläutern können. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, warum über den Wettbewerb nicht gesteuert wurde, dass die Festsetzungen der Gestaltungssatzung zwingend einzuhalten sind. Warum muss gerade die Gemeinde Abweichungen beantragen? Der Bauausschuss bittet um regelmäßigen Sachstand zum Museumsbau. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,. dass an den Dächern von Hauptgebäuden zwingend ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind (§ 5 Absatz 4),
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5 Absatz 2),
- zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten roten bis rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind. (§ 5 Absatz 6)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 2 (Herr Neudeck). Enthaltung: 1 |
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