Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 8/9 Flur 6, Flurstücke 49, 50, 51, 52   

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 16
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Schönerlinde
Ort: Schönerlinder Chaussee 40
BV-HA/2010-0118 Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 8/9
Flur 6, Flurstücke 49, 50, 51, 52

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Die Vertreter des Bauausschusses hätten sich gewünscht, dass die Planung zum Agrarmuseum auch im Rahmen des Bauausschusses vorgestellt wird

Die Vertreter des Bauausschusses hätten sich gewünscht, dass die Planung zum Agrarmuseum auch im Rahmen des Bauausschusses vorgestellt wird. Insbesondere hätte hier der Planer die Notwendigkeit der Abweichungstatbestände zur Gestaltungssatzung erläutern können.

Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, warum über den Wettbewerb nicht gesteuert wurde, dass die Festsetzungen der Gestaltungssatzung zwingend einzuhalten sind. Warum muss gerade die Gemeinde Abweichungen beantragen?

Der Bauausschuss bittet um regelmäßigen Sachstand zum Museumsbau.

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung

 

-          zur  Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz,. dass an den Dächern von Hauptgebäuden  zwingend  ortstypische Dachüberstände vorzusehen sind

      (§ 5 Absatz 4),

 

-          zur  Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz , dass Dächer von Hauptgebäuden als Satteldächer  auszubilden sind und eine symmetrische Neigung von 30- 45 Grad haben müssen (§ 5  Absatz 2),

 

-          zur  Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung Dorf Wandlitz, dass

      Dachflächen von Hauptgebäuden mit naturfarbenen oder durchgefärbten  roten bis

      rotbraunen Ziegeln, Pfannen oder durchgefärbten Betondachsteinen zu decken sind.

      (§ 5 Absatz 6)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              3

Ablehnung:              2 (Herr Neudeck).

Enthaltung:              1