Der Haupt- und Finanzausschuss
erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung von
Umzäunung der Flurstücke
Befreiung von dem Zusatz
„öffentlich“ zur Nutzungsart „Grünfläche“. Mischnutzung Liegewiese und
Bootslagerung
nicht.
Der
Errichtung einer Steganlage als Gemeinschaftssteganlage wird unter der
Voraussetzung der beantragten Befreiung zugestimmt, dass die zu ersetzende
Steganlage auf dem Flurstück 1354 auf ca. 5,00 m zurückgebaut wird.
23.02.2009 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung von
Umzäunung der Flurstücke
Befreiung von dem Zusatz
„öffentlich“ zur Nutzungsart „Grünfläche“. Mischnutzung Liegewiese und
Bootslagerung
nicht.
Der
Errichtung einer Steganlage als Gemeinschaftssteganlage wird unter der
Voraussetzung der beantragten Befreiung zugestimmt, dass die zu ersetzende
Steganlage auf dem Flurstück 1354 auf ca. 5,00 m zurückgebaut wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:-
Enthaltung:-
10.03.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung von
Umzäunung der Flurstücke
Befreiung von dem Zusatz
„öffentlich“ zur Nutzungsart „Grünfläche“. Mischnutzung Liegewiese und
Bootslagerung
nicht.
Der
Errichtung einer Steganlage als Gemeinschaftssteganlage wird unter der
Voraussetzung der beantragten Befreiung zugestimmt, dass die zu ersetzende
Steganlage auf dem Flurstück 1354 auf ca. 5,00 m zurückgebaut wird.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:
Enthaltung:1
16.03.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur beantragten Befreiung
von
Umzäunung
der Flurstücke
Befreiung
von dem Zusatz „öffentlich“ zur Nutzungsart „Grünfläche“. Mischnutzung
Liegewiese und Bootslagerung
nicht.
Der Errichtung einer Steganlage als
Gemeinschaftssteganlage wird unter der Voraussetzung der beantragten Befreiung
zugestimmt, dass die zu ersetzende Steganlage auf dem Flurstück 1354 auf ca.
5,00 m zurückgebaut wird.