Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Gesch erläuterte nochmals das Planverfahren einschließlich der historischen Entwicklung. Zudem informierte er den Bauausschuss über das Ergebnis der juristischen Prüfung zur Einzelhandelsproblematik einschließlich der möglichen Nachnutzung des vorhandenen Penny-Marktes. Der Bauausschuss sieht in den Planunterlagen Defizite in der Begrünung insbesondere der Parkflächen. Insbesondere sollten mehr Großbäume auf dem Parkplatz gepflanzt werden und auch die Böschung zur B 109 intensiver begrünt werden. Zudem sollte nochmals über einen Durchgang zum allgemeinen Wohngebiet nachgedacht werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||