Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg, Flur 6, Flurstück 2626 vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“ und ist als allgemeines Wohngebiet WA 2 festgesetzt. Im allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind symmetrische Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 35° – 45° zulässig. Das geplante Einfamilienhaus soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 25° erhalten. Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschluss erteilt seine Befreiung von der Festsetzung zur Dachneigung. Anlagen: (4 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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