1. Der Übergang
für die Oberschule Klosterfelde wird mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt.
2.
a)Die Verwaltung wird gemäß § 104 Abs. 2 und 3 Brandenburgischem Schulgesetz
beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung zurÄnderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“
in Grundschule Basdorf vorzubereiten und die Genehmigung zu beantragen.
Oder
2.
b)Die Gemeindevertretung lehnt es ab einen Änderungsbeschluss zu fassen.
12.01.2009 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Übergang
für die Oberschule Klosterfelde wird mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt.
2.
a)Die Verwaltung wird gemäß § 104 Abs. 2 und 3 Brandenburgischem Schulgesetz
beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung zurÄnderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“
in Grundschule Basdorf vorzubereiten und die Genehmigung zu beantragen.
Oder
2.
b)Die Gemeindevertretung lehnt es ab einen Änderungsbeschluss zu fassen.
Der Bildungsausschuss stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
2a mehrheitlich zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.0
Enthaltung:.1
19.01.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 13 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Übergang
für die Oberschule Klosterfelde wird mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt.
2.
a)Die Verwaltung wird gemäß § 104 Abs. 2 und 3 Brandenburgischem Schulgesetz
beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung zurÄnderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“
in Grundschule Basdorf vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:1
Enthaltung:-
29.01.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Übergang
für die Oberschule Klosterfelde wird mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt.
2.
Die Verwaltung wird gemäß § 104 Abs. 2 und 3 Brandenburgischem Schulgesetz
beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung zurÄnderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“
in Grundschule Basdorf vorzubereiten.