Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Seit 2001 besteht eine
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Barnim, dem evangelischen Kirchenkreis
Barnim und der Gemeinde Wandlitz zur Durchführung des Projektes
Amtsjugendpflege und seit 2004 Jugendkoordination. Der Leistungsvertrag
wurde von Seiten des evangelischen Kirchenkreises zum 31.12.2008 gekündigt. Über den Landkreis wurde ein Interessenbekundungsverfahren
ausgeschrieben. Als neuer Träger für das Projekt Jugendkoordination wurde der AWO Kreisverband Bernau bestätigt. Mit dem beiliegenden
Leistungsvertrag werden zwischen den Vertragspartnern die Rechte und Pflichten
sowie die Ziele für das Projekt Jugendkoordination vereinbart. Der Vertrag wird
für ein Jahr abgeschlossen und beginnt am 01.01.2009. In der Anlage sind die
Handlungsfelder, nach denen Jugendkoordination arbeitet festgeschrieben. Das
Konzept zur Umsetzung der Handlungsfelder auf das sich die Anlage 2 bezieht,
ist zum Beginn des Jahres 2009 durch den neuen Träger zu erarbeiten und den
anderen Vertragspartnern vorzulegen. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an
der Kofinanzierung der Personalkosten für Jugendkoordination und
Jugendarbeiter, der Umsetzung der inhaltlichen Arbeit und sie trägt die Kosten
für die Kinder- und Jugendeinrichtungen. Der Leistungsvertrag
wurde von Seiten der Gemeinde bereits am 19.12.2008 unter dem Vorbehalt unterzeichnet,
dass die Gemeindevertretung dem Vertrag zustimmt. Gesetzliche Grundlagen §28 Abs. 2 Nr. 24
BbgKVerf Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz genehmigt
den Abschluss des beiliegenden öffentlich- rechtlichen Vertrages zur
Durchführung von Jugendkoordination. Anlagen: Leistungsvertrag und
Anlage 1 Handlungsfelder
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