Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0060  

 
 
Betreff: Leistungsvertrag zur Durchführung von Jugendkoordination
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
12.01.2009 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
19.01.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.01.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Leistungsvertrag Wandlitz ab 01 01 09

Seit 2001 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Barnim, dem evangelischen Kirchenkreis Barnim und der Gemeinde Wand
Begründung / Erläuterung

Seit 2001 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Barnim, dem evangelischen Kirchenkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz zur Durchführung des Projektes Amtsjugendpflege und seit 2004 Jugendkoordination.

 

Der Leistungsvertrag wurde von Seiten des evangelischen Kirchenkreises zum 31.12.2008 gekündigt.

 

Über den Landkreis  wurde ein Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben. Als neuer Träger für das Projekt Jugendkoordination  wurde der AWO Kreisverband Bernau bestätigt.

 

Mit dem beiliegenden Leistungsvertrag werden zwischen den Vertragspartnern die Rechte und Pflichten sowie die Ziele für das Projekt Jugendkoordination vereinbart. Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und beginnt am 01.01.2009.

 

In der Anlage sind die Handlungsfelder, nach denen Jugendkoordination arbeitet festgeschrieben. Das Konzept zur Umsetzung der Handlungsfelder auf das sich die Anlage 2 bezieht, ist zum Beginn des Jahres 2009 durch den neuen Träger zu erarbeiten und den anderen Vertragspartnern vorzulegen. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Kofinanzierung der Personalkosten für Jugendkoordination und Jugendarbeiter, der Umsetzung der inhaltlichen Arbeit und sie trägt die Kosten für die Kinder- und Jugendeinrichtungen.

 

Der Leistungsvertrag wurde von Seiten der Gemeinde bereits am 19.12.2008 unter dem Vorbehalt unterzeichnet, dass die Gemeindevertretung dem Vertrag zustimmt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

51.600

15.600

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2009

51.600

15.600

47600

46000.50000-71800

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz genehmigt den Abschluss des beiliegenden öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Durchführung von Jugendkoordination.

Anlagen:

Anlagen:

 

Leistungsvertrag und Anlage 1 Handlungsfelder

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leistungsvertrag Wandlitz ab 01 01 09 (54 KB)