Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß § 106 Abs.1 BbgSchulG wird für jede
Grundschule unter Berücksichtigung der genehmigten Schulentwicklungsplanung der
Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist. Dabei haben
entsprechend § 106 Abs. 2 BbgSchulG die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
gemäß der §§ 100 und 101 ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen in der Gemeinde
Wandlitz drei Schulbezirke, wobei der Ortsteil Zerpenschleuse nicht mit
einbezogen ist. Bezüglich der Kinder aus dem Ortsteil
Zerpenschleuse haben die Gemeinden Zerpenschleuse und Marienwerder im Jahre
1998 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit
der Schulträgerschaft von der Gemeinde Zerpenschleuse auf die Gemeinde
Marienwerder getroffen. Diese Vereinbarung wurde im Juli 2002 dahingehend
geändert, dass eine Verlängerung der Laufzeit bis zur ersten ordentlichen
Kündigungsmöglichkeit festgelegt wurde. Auf Grund dieser Vereinbarungsänderung
besuchen die Kinder aus dem Ortsteil Zerpenschleuse bis zum Schuljahr 2013/14
die Grundschule Marienwerder und nicht die Grundschule Klosterfelde. Derzeit sind die Schulbezirke wie folgt
festgelegt: Primarstufe
der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil -
Ortsteil
Basdorf (außer Basdorf-Nord), Ortsteil Schönwalde und Ortsteil Schönerlinde Grundschule
Klosterfelde - Ortsteil Klosterfelde, Ortsteil
Stolzenhagen und Ortsteil Prenden Grundschule Wandlitz - Ortsteil
Wandlitz, Ortsteil Lanke, Basdorf-Nord vom Ortsteil Basdorf Ziel der Festlegung dieser Schulbezirke war, die
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz zu erhalten.
Weiterhin sollten alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden. Entsprechend der Entwicklung der Schülerzahlen
der einzelnen Grundschulen der Gemeinde Wandlitz ist derzeit von folgender
Zügigkeit auszugehen: Primarstufe der Oberschule Basdorf mit
Grundschulteil: dreizügig Grundschule Klosterfelde: zweizügig
Grundschule Wandlitz: zweizügig
(siehe Anlage 2 – Einschulungen und
Gesamtschülerzahlen Schuljahre 2000/01 – 2008/09) Derzeit stellt sich die Situation so dar, dass
an der Grundschule Wandlitz die Kapazitätsgrenze fast immer in den 1. Klassen
erlangt wurde. Um eine relativ ausgeglichene Klassenstärke an den Grundschulen
zu erzielen und insbesondere eine Entspannung an der Grundschule Wandlitz zu
erreichen, ist zu empfehlen, die Schüler aus Basdorf-Nord künftig wieder im
Ortsteil Basdorf zu beschulen. Dies sind im Durchschnitt 5-6
Kinder/Einschulungsjahr. Zum jetzigen Zeitpunkt fahren Schüler aus dem
Ortsteil Stolzenhagen, Siedlung Rahmersee an der vom Wohnort nahe liegenden
Grundschule Wandlitz vorbei, um zur festgelegten Grundschule Klosterfelde zu
gelangen. Zukünftig soll für diese Kinder die Möglichkeit bestehen, die
Grundschule Wandlitz zu besuchen. Es betrifft ca. 1 Kind/Einschulungsjahr. Seit der Änderung der Schulbezirke betrugen die
Klassenstärken der 1. Klassen an der Grundschule Klosterfelde, der Grundschule
Wandlitz und der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil wie folgt: Grundschule Wandlitz:
Oberschule
Basdorf mit Grundschulteil:
Grundschule
Klosterfelde
Zeitgleich mit dieser Beschlussvorlage wird die
Satzung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz den Mitgliedern der
Schulkonferenzen der Grundschule Klosterfelde, der Grundschule Wandlitz sowie
der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil gemäß § 91 Abs. 3 Pkt. 2 BbgSchulG
zur Anhörung sowie Beschlussfassung vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen §§ 100,101 und 106
Brandenburgisches Schulgesetz § 3 BbgKVerf Finanzielle
Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt in der Anlage
1 befindliche 1. Änderungssatzung
über die Festlegung der Schulbezirke für die in der Trägerschaft der Gemeinde
Wandlitz bestehenden Grundschulen. Anlagen: 1.
Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde
Wandlitz
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