Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit
Schreiben vom 08.10.2008 (Anlage 4) hat das staatliche Schulamt die Gemeinde
aufgefordert, sich zum
SchulstandortBasdorf neu festzulegen. Dazu ist die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung erforderlich. Derzeit
befindet sich am Schulstandort Basdorf die Oberschule Basdorf mit
Grundschulteil. Die
Gemeindevertretung fasste für das Schuljahr 2006/07 und 2007/08 den Beschluss,
die Zügigkeit im Sekundarbereich der Oberschule Basdorf mit
Grundschulteil auf Null festzulegen. Damit wurden an diesem Standort keine
7. Klassen mehr eröffnet.
Für die Oberschule Klosterfelde liegt
ab dem Schuljahr 2007/08 wieder eine genehmigte Dreizügigkeit vor.
Bis zum Schuljahresende
2007/08 hatte der Landkreis Barnim vier Klassenräume
für das Gymnasium Wandlitz am Schulstandort Basdorf zur alleinigen Nutzung.
Weiterhin erfolgte eine gemeinsame Nutzung von Speiseraum, Cafeteria,
Lehrerzimmer, Schulhof und Zweifeldhalle. Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 stehen diese Räume wieder der
Oberschule mit Grundschulteil zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Das
Gymnasium hat keinen zusätzlichen Bedarf mehr an Klassenräumen. Aufgrund des
Rückgangs der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren, insbesondere im
Sekundarbereich, ist eine regelmäßige Fortschreitung der
Schulentwicklungsplanung erforderlich. Die vorliegende Planung ist die
Fortschreibung des Standes vom April 2007. Die
Ermittlung der benötigten Schulplätze erfolgt anhand der Geburtenstatistik und
dem Verhältnis Geburten- Einschulungen- und in der Gemeinde Wandlitz
tatsächlich lebenden Kindern. Bei den
Berechnungen wurden folgende Kriterien berücksichtigt: ·
von der Geburt bis zur Einschulung ist ein jährlicher
Kinderzuwachs von durchschnittlich 8,8 %/Jahr zu berücksichtigen (Anpassung
gegenüber der Planung Nov.05 – Grundlage war hier ein jährlicher Kinderzuwachs
10% zw. Geburt und Einschulung) – Anlage 1- ·
von der Einschulung bis zur 6. Klasse beträgt der Zuwachs pro
Jahr durchschnittlich1,5 %, - Anlage 2- ·
Der Übergang von Klasse 6 zur Sekundarstufe I wird bei der Planung
mit 60 % zur Oberschule und 40 % zum Gymnasium berücksichtigt. Das tatsächliche
Anwahlverhalten der Eltern für die Schuljahre 2006/07und 2007/08 zeigt ein
umgekehrtes Verhältnis. Max. 40 % der Erstwünsche sahen den Besuch der
Oberschule und rund 60 % den Besuch eines Gymnasiums vor. Deutlich ist zu
erkennen, dass bei der Anwahl der gymnasialen Oberstufe nicht nur das Gymnasium
Wandlitz, sondern Gymnasien im gesamten Landkreis Barnim angewählt wurden. Für
das Schuljahr 2008/09 wollten mehr als 51 % der Schüler der 6.Klasse der
Grundschulen der Gemeinde Wandlitz ein Gymnasium besuchen. Nur 22 Schüler
hatten als Erstwunsch den Besuch der Oberschule Klosterfelde. ·
Die Richtwerte für die Klassenfrequenzen wurden bei der Planung beachtet
(Frequenzrichtwert im Grundschulbereich – 25 Schüler/innen und in der
Sekundarstufe I – 27 Schüler/innen). Der Bedarf
an Schulplätzen und der zu bildenden Züge im Primar- und Sek I - Bereich stellt sich wie folgt dar: Primarstufe
Ergebnis: Es
ist davon auszugehen, dass 7 Züge im Primarbereich auch für die Folgeschuljahre
angeboten werden müssen. Aufteilung auf die
Grundschulen nach z. Zt. gültiger Schulbezirkssatzung
* ab Schuljahr 2005/06
Schulbezirksänderung Berechnung der benötigten
Schulplätze und Züge im Sekundarbereich
I (ab Schuljahr 2007/08 Zuwachs 1,5 % /Jahr auf tatsächlich in
den Grundschulen befindliche
Schüler, Übergangsquote 60% / 40%)
Ergebnis: Wenn man bei der Planung weiterhin mit einem
Übergang von 60 % der Schüler zur Oberschule rechnet, wäre davon auszugehen,
dass ab dem Schuljahr 2009/10 wieder vier Züge im Oberschulbereich angeboten
werden müssten. Tatsächlich stellt sich aber die Situation so
dar, dass durch das Anwahlverhalten der Eltern auch Schulen im Sekundarbereich außerhalb des Gemeindegebiets
angewählt werden und die prognostizierten Schülerzahlen für die Oberschulen der
Gemeinde Wandlitz nicht erreicht werden. Für das Schuljahr 2006/07 konnten im
Oberschulbereich 3 Klassen mit durchschnittlich 23 Schülern gebildet werden, 62
Schüler kamen aus unserem Gemeindegebiet und 6 Schüler aus anderen Gemeinden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens Ü 7, entschieden
sich vorerst nur 40 Schüler aus den 6.Klassen der Grundschulen der Gemeinde als
Erstwunsch für die Oberschule Klosterfelde (36%) und 65 Schüler für ein
Gymnasium (59 %) 5% der Schüler
entschieden sich für eine andere Oberschule. Das tatsächliche Anwahlverhalten der
Schüler der 6. Klassen im Schuljahr
2006/07 (Erstwunsch)
Das tatsächliche Anwahlverhalten der Schüler der 6.
Klassen im Schuljahr 2007/08 (Erstwunsch)
Das tatsächliche Anwahlverhalten der Schüler der 6.
Klassen im Schuljahr 2008/09 (Erstwunsch)
Die Gründe für das Anwahlverhalten sind darin zu sehen, dass die
Eltern vorrangig einen hochwertigen Schulabschluss für ihre Kinder anstreben
und deshalb das Wahlverhalten sich auf die Gymnasien des Landkreises richtet. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich daran in den nächsten
Jahren etwas ändert, wenn nicht noch größere Anstrengungen unternommen werden,
um die Grundschüler aus dem Gemeindegebiet auch im Sekundarbereich I in der
Gemeinde weiter zu unterrichten. Empfehlungen für die weitere Standortplanung: Korrektur der Schulentwicklungsplanung in
Bezug auf das Anwahlverhalten der Eltern und Schüler für den Übergang 7.Klasse.
60 % als Planungsgrundlage für den
Ü7 ist unrealistisch- das tatsächliche Anwahlverhalten liegt zwischen 30 und 40
% für die Oberschule. Der Übergang für die Oberschule Klosterfelde
sollte mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt werden. Gemäß § 104 des Brandenburgischen
Schulgesetzes soll der Schulträger die Änderung oder Auflösung der Schule
beschließen, wenn die Voraussetzungen für die Fortführung einer Schule nicht
mehr erfüllt werden können. Kommt der Schulträger dieser Verpflichtung nicht
nach, kann die Kommunalaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem für Schule
zuständigen Ministerium die Änderung oder Auflösung der Schule anordnen. Bereits seit dem
Schuljahr2004/05 wurde am Oberschulstandort Basdorf keine 7. Klasse mehr
eröffnet. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Wandlitz für das Schuljahr
2006/07 und 2007/08 die Zügigkeit des Sekundarbereichs I am Standort Basdorf
auf Null festzulegen, wurde für die betroffenen Schüler und Eltern
Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwahl der künftigen Schule gegeben.
Insbesondere wurde durch diese Festlegung vermieden, dass sich die Schülerinnen
und Schüler an beiden Oberschulen der Gemeinde Wandlitz anmelden und dadurch
die geforderte Schüleranzahl weder an der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil
noch an der Oberschule Klosterfelde erreicht wird.
Es ist nunmehr eine
Positionierung der Gemeinde erforderlich, ob an dem Oberschulstandort Basdorf
festgehalten werden soll. Den Regelungen des § 104 BbgSchulG folgend, müsste
die Umwandlung der Schule in eine Grundschule durch den Schulträger beschlossen
werden. Gesetzliche Grundlagen §§ 102 ff. des
Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) Finanzielle
Auswirkungen: nein
Beschluss: 1. Der Übergang
für die Oberschule Klosterfelde wird mit 40 % als Planungsgrundlage festgelegt. 2.
a)Die Verwaltung wird gemäß § 104 Abs. 2 und 3 Brandenburgischem Schulgesetz
beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung zur Änderung der Schule „Oberschule Basdorf mit Grundschulteil“
in Grundschule Basdorf vorzubereiten und die Genehmigung zu beantragen. Oder 2.
b)Die Gemeindevertretung lehnt es ab einen Änderungsbeschluss zu fassen. Anlagen: Anlage 1- Übersicht
Geburten-Einschulungen-in der Gemeinde wohnhaft (Feststellung jährliche
Zuwachsrate) Anlage 2- Übersicht
Entwicklung der Schülerzahlen Grundschulbereich Anlage 3-
Anwahlverhalten Anlage 4-Schreiben des
Staatlichen Schulamtes
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