1. den Erhalt der Grundschulen in den
Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
2. dass alle
Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und dieSchuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
3. dem Erhalt
einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
4. dass das in
Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz
erhalten bleiben soll.
Gesetzliche Grundlage:
§§102ffdes Brandenburgischen Schulgesetzes
25.05.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 4 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
02.06.2004 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
dass
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und dieSchuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im
Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.
Gesetzliche Grundlage:
§§102ffdes Brandenburgischen Schulgesetzes
Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig die Variante C.
02.06.2004 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
dass
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und dieSchuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im
Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.
02.06.2004 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
dass
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und dieSchuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im
Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.
Gesetzliche Grundlage:
§§102ffdes Brandenburgischen Schulgesetzes
Der Ortsbeirat stimmtder Variante C ( gem. Sondersitzung GV ).
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.06.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 12 -
Beschluss:
Beschluss:
02.06.2004 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 4 -
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,
den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
dass
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und dieSchuleinzugsbereiche entsprechend
anzupassen sind
dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im
Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.
Gesetzliche Grundlage:
§§102ffdes Brandenburgischen Schulgesetzes
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse folgt der Empfehlung der
Gemeindevertretersitzung
( Sondersitzung )
Außerdem soll zur weiteren Sicherung der Schulstandorte
der Vertrag der alten Gemeindevertretung mit Marienwerder geprüft werden.
03.06.2004 - Ortsbeirat Lanke
Ö 10 -
Beschluss:
Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt
der Variante C zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.2
Ablehnung:.0
Enthaltung:.0
03.06.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss :
Beschluss :
Beschlussvorlage so beschlossen wie in der Sondersitzung der
Gemeindevertretung vorgelegt.
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Hauptausschuss bestätigt den Beschluss aus der
Sondersitzung der GV am 25.05.2004.
dass,
unabhängig von der Nutzung des Schulstandortes Prenzlauer Chaussee 130 in
Wandlitz durch einen konkreten Schultyp bzw. einen Schulträger Landkreis
Barnim, die schulischen Räumlichkeiten an diesem Standort dauerhaft
schulisch somit genutzt werden. Eine Fehlinvestition seitens des
Landkreises Barnim kann es somit für diesen Standort nicht geben. Die
notwendigen und geplanten Maßnahmen sind vorrangig Reparatur- und
Rekonstruktionsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz.
den
Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und
Wandlitz
das
alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die
Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind
den
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium erhalten
bleiben soll im Ortsteil Wandlitz
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.06.2004 - Ortsbeirat Prenden
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Beschlussvorlage gem.
Beschluss der Sondersitzung der Gemeindevertretung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 25.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt,
1. dass,
unabhängig von der Nutzung des Schulstandortes Prenzlauer Chaussee 130 in
Wandlitz durch einen konkreten Schultyp bzw. einen Schulträger Landkreis
Barnim, die schulischen Räumlichkeiten an diesem Standort dauerhaft schulisch
genutzt werden. Eine Fehlinvestition seitens des Landkreises Barnim kann es
somit für diesen Standort nicht geben. Die notwendigen und geplanten Maßnahmen
sind vorrangig Reparatur- und Rekonstruktionsmaßnahmen an der vorhandenen
Bausubstanz.
2. den Erhalt der
Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz,
3. dass alle Grundschulen
möglichst zweizügig geführt werden sollen und die
Schuleinzugsbereiche
entsprechend anzupassen sind,
4.dem
Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu
geben,
5.dass
das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium erhalten
bleiben soll im Ortsteil Wandlitz.