In Übereinstimmung mit
dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet
Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig
beendet.
Die Absicht des
Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im
Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt
zu geben.
26.05.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
In Übereinstimmung mit
dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet
Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig
beendet.
Die Absicht des
Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im
Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
05.06.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
In Übereinstimmung mit
dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet
Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig
beendet.
Die Absicht des
Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im
Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt
zu geben.