Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen
§ 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 100 ff. des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG)
Begründung
Gemäß § 106 Abs.1 BbgSchulG wird für jede Grundschule unter Berücksichtigung der genehmigten Schulentwicklungsplanung der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist.
Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.12.2004 die Satzung über die Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz mit Beschlussnummer BV-GV/2004-0189 beschlossen.
In der Gemeinde Wandlitz wurden Schulbezirke für die Grundschule Klosterfelde, die Grundschule Wandlitz sowie die Primarstufe der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil gebildet.
Ziel der Beschlussfassung war, die Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde sowie Wandlitz zu erhalten. Weiterhin sollten alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt und die Schuleinzugsbereiche entsprechend angepasst werden.
Im Einzelnen erfolgte die Festlegung der Schulbezirke wie folgt:
Grundschule Klosterfelde - Ortsteile Klosterfelde, Stolzenhagen und Prenden
Grundschule Wandlitz – Ortsteile Wandlitz, Lanke und Basdorf-Nord (siehe Anlage 1 – Lageplan über den Schuleinzugsbereich Basdorf-Nord)
Primarstufe der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil – Ortsteile Basdorf (ohne Basdorf-Nord), Schönwalde und Schönerlinde
Derzeitig stellt sich die Situation so dar, dass verstärkt die Grundschule Wandlitz durch die Eltern aus anderen Ortsteilen angewählt wird. Teilweise erfolgt die Anmeldung an der Wunschschule aufgrund von Scheinummeldungen.
Insbesondere bei der Erschöpfung der Kapazität an der Grundschule Wandlitz sollte mittels der Schulbezirkssatzung geregelt werden, dass die Antragsteller an die anderen umliegenden Schulen verwiesen werden können.
Hierfür muss eine öffentliche Stelle bestimmt werden die eine eindeutige Zuordnung vornimmt. Welche öffentlichen Stellen diesbezüglich benannt werden können ist gesetzlich nicht geregelt. Jedoch wird es für zulässig gehalten, dass der Schulträger das staatliche Schulamt mit dieser Aufgabe betraut.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen
Anlage 1 - Lageplan über den Schuleinzugsbereich Basdorf-Nord Anlage - 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindvertretersitzung beschließt die 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz. Anlagen:
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