Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0692  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Zander, HeikeAktenzeichen:405006
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
19.05.2008 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.06.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1- Änderung Satzung Schulbezirke 07-05-2008

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 100 ff. des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG)  

 

Begründung

 

Gemäß § 106 Abs.1 BbgSchulG wird für jede Grundschule unter Berücksichtigung der genehmigten Schulentwicklungsplanung der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist.

 

Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.12.2004 die Satzung über die Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz mit Beschlussnummer BV-GV/2004-0189 beschlossen.

 

In der Gemeinde Wandlitz wurden Schulbezirke für die Grundschule Klosterfelde, die Grundschule Wandlitz sowie die Primarstufe der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil gebildet. 

 

Ziel der Beschlussfassung war, die Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde sowie Wandlitz zu erhalten. Weiterhin sollten alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt und die Schuleinzugsbereiche entsprechend angepasst werden. 

 

Im Einzelnen erfolgte die Festlegung der Schulbezirke wie folgt:

 

Grundschule Klosterfelde - Ortsteile Klosterfelde, Stolzenhagen und Prenden   

 

Grundschule Wandlitz               Ortsteile Wandlitz, Lanke und Basdorf-Nord (siehe Anlage 1 –  

                                                        Lageplan über den Schuleinzugsbereich Basdorf-Nord)    

 

Primarstufe der Oberschule Basdorf mit Grundschulteil – Ortsteile Basdorf (ohne

                                                        Basdorf-Nord), Schönwalde und Schönerlinde

 

Derzeitig stellt sich die Situation so dar, dass verstärkt die Grundschule Wandlitz durch die Eltern aus anderen Ortsteilen angewählt wird. Teilweise erfolgt die Anmeldung an der Wunschschule aufgrund von Scheinummeldungen.

 

Insbesondere bei der Erschöpfung der Kapazität an der Grundschule Wandlitz sollte mittels der Schulbezirkssatzung geregelt werden, dass die Antragsteller an die anderen umliegenden Schulen verwiesen werden können.

 

Hierfür muss eine öffentliche Stelle bestimmt werden die eine eindeutige Zuordnung vornimmt. Welche öffentlichen Stellen diesbezüglich benannt werden können ist gesetzlich nicht geregelt. Jedoch wird es für zulässig gehalten, dass der Schulträger das staatliche Schulamt mit dieser Aufgabe betraut.     

 

 

 

 

Beschluss

  

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.

 

 

Anlagen  

 

Anlage 1 - Lageplan über den Schuleinzugsbereich Basdorf-Nord

Anlage  - 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde 

                    Wandlitz

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindvertretersitzung beschließt die 1. Änderungssatzung über die Festlegung der Schulbezirke der Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1- Änderung Satzung Schulbezirke 07-05-2008 (86 KB)