Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die eigenständigen
Gemeinden Basdorf, Lanke, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde,
Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse haben in den Jahren 1991 – 1994
Wegenutzungsverträge mit der EWE Aktiengesellschaft geschlossen. Die Laufzeit
beträgt 20 Jahre, so dass im Jahr 2011 – 2014 die Verträge auslaufen. Die EWE
AG (im Auftrag für die EWE NETZ GmbH) hat der Gemeinde Wandlitz vorgeschlagen
die Vertragslaufzeiten einheitlich zum 04.06.2011 zu beenden (reguläres Ende
der Verträge Wandlitz und Basdorf). Dies hat keinen finanziellen Einfluss, da
die Konzessionsabgaben und der Preisnachlass auf den Eigenbedarf das nach KAV
höchstzulässige Niveau haben. Es stellt jedoch für beide Vertragspartner eine
erhebliche Verwaltungsvereinfachung dar, wenn man die Verträge zusammenfasst. Außerdem enthält das
vorliegende Vertragsmuster eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den jetzigen
Vertägen:
Gesetzliche Grundlagen §35 (2) Nr. 19 GO Bbg; §
46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: In Übereinstimmung mit
dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet
Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig
beendet. Die Absicht des
Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im
Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt
zu geben. Anlagen: -
Schreiben
EWE zur Laufzeitanpassung vom 28.04.08 -
Musterwegenutzungsvertrag
zwischen dem Städte- und Gemeindebund Bbg und der EWE Netz GmbH
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