Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0695  

 
 
Betreff: Anpassung der Laufzeit Wegenutzungsverträge Erdgas
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kitzler, Christian
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.06.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wegenutzungsvertrag

Die eigenständigen Gemeinden Basdorf, Lanke, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpe
Begründung / Erläuterung

Die eigenständigen Gemeinden Basdorf, Lanke, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse haben in den Jahren 1991 – 1994 Wegenutzungsverträge mit der EWE Aktiengesellschaft geschlossen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, so dass im Jahr 2011 – 2014 die Verträge auslaufen. Die EWE AG (im Auftrag für die EWE NETZ GmbH) hat der Gemeinde Wandlitz vorgeschlagen die Vertragslaufzeiten einheitlich zum 04.06.2011 zu beenden (reguläres Ende der Verträge Wandlitz und Basdorf). Dies hat keinen finanziellen Einfluss, da die Konzessionsabgaben und der Preisnachlass auf den Eigenbedarf das nach KAV höchstzulässige Niveau haben. Es stellt jedoch für beide Vertragspartner eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung dar, wenn man die Verträge zusammenfasst.

Außerdem enthält das vorliegende Vertragsmuster eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den jetzigen Vertägen:

Neues Vertragmuster

Bisheriger Vertrag

Übernahme von zwei Drittel der Kosten bei Umlegungsmaßnahmen von Leitungen, die durch Baumaßnahmen der Gemeinde notwendig werden in den ersten zehn Jahren. Nach zehn Jahren trägt die EWE NETZ die Kosten allein.

Übernahme von 50%

Abschlagszahlungen für das laufende Jahr in Höhe von 25% nach jedem Quartal

Gesamtzahlung am 30.04. des Folgejahres

Bei der Veräußerung eines gemeindlichen Grundstückes, zahlt die EWE NETZ eine Entschädigung für die eingetragene Dienstbarkeit = Ausgleich der Wertminderung

Keine Regelung

Fünf Jahre Gewährleistung für die Wiederherstellung von Straßen nach erfolgten Baumaßnahmen durch die EWE NETZ

Zwei bis drei Jahre

Auftragsvergabe im Zusammenhang mit diesem Vertrag an die regionale Wirtschaft

Keine Regelung

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§35 (2) Nr. 19 GO Bbg; § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

X

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

In Übereinstimmung mit dem Vertragspartner EWE Aktiengesellschaft werden für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehende Wegenutzungsverträge zum 04.06.2011 teilweise vorzeitig beendet.

Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Verträge öffentlich bekannt zu geben.

Anlagen:

Anlagen:

 

-         Schreiben EWE zur Laufzeitanpassung vom 28.04.08

-         Musterwegenutzungsvertrag zwischen dem Städte- und Gemeindebund Bbg und der EWE Netz GmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wegenutzungsvertrag (454 KB)