Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0683  

 
 
Betreff: Güterbahnhofstraße - OT Klosterfelde
Vorstellung Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Frau Fiedler
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.05.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.06.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die HYDRO-Planungsgesellschaft mbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung
Begründung / Erläuterung

 

Die Ingenieurbüro  WATIPLAN GmbH wurde mit der Erarbeitung von Planungsunterlagen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) zum Straßenausbau einschließlich Beleuchtung der Güterbahnhofstraße im Ortsteil Klosterfelde beauftragt.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Überprüfung der Querschnittsgestaltung vorgenommen.

Ziel war es, die Verkehrsanlage nach dem gegenwärtigen und dem für die Straßennutzungsdauer von 30 Jahren zu prognostizierenden Verkehrsaufkommen zu dimensionieren. Dabei sollten auch wirtschaftliche Gesichtspunkte im Hinblick auf einen minimal zulässigen Ausbaustandard Berücksichtigung finden.

Konkret ging es um die Frage, ob bei der vorgesehenen Erneuerung die gegenwärtigen Breiten der Fahrbahn von bis zu 6,60 m und des Gehweges von ca. 1,50 m wiederherzustellen oder zu verändern sind.

 

An der Güterbahnhofstraße liegt eine Gewerbefläche mit einer Größe von 74.448 m² an.

Die im Rahmen der Vorplanung vorgenommenen Untersuchungen ergaben, dass bei einer unterstellten Ausnutzung der Gesamtfläche des Gewerbegebietes von 60 % der über die Beusterstraße der Güterbahnhofstraße zufließende Verkehrsanteil bei 57 % anzusetzen ist.

Somit dient die Güterbahnhofstraße nicht nur der Erschließung der Grundstücke, sondern gleichzeitig auch dem Durchgangsverkehr aus Richtung der Gewerbefläche.

Demgemäß ist die Güterbahnhofstraße straßenbaubeitragsrechtlich als Haupterschließungsstraße einzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Auf Basis der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wurde eine Ausbauvariante mit einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise geplant. Die gewählte Ausbaubreite ermöglicht den Begegnungsverkehr Lkw / Pkw bei verminderter Geschwindigkeit und lässt ein „aneinander vorbei fahren“ zweier LKW`s zu.

 

Im Hinblick auf die Nutzungsansprüche der Fußgänger ist des Weiteren ein einseitig geführter gepflasterter Gehweg der Breite von 1,50 m vorgesehen. Die Lage des Gehweges gegenüber der Fahrbahn bestimmt sich nach den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. dem vorhandenen Baumbestand. 

 

Ferner berücksichtigt die vorliegende Planungsunterlage eine Befestigung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Untersuchung des vorhandenen Regenentwässerungssystems vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass aufgrund des Zustandes der Entwässerungsanlagen die wirksame Verbringung des Regenwassers behindert ist. 

Dementsprechend war die Prüfung von neuen Entwässerungsmöglichkeiten notwendig.

Bei der Bestimmung des hydraulischen Einzugsgebietes musste der zusätzliche Regenwasserabfluss aus der Siedlung „Schultenluch“ sowie der anstehende inhomogene Baugrund berücksichtigt werden.

Dementsprechend sind straßenbegleitende Mulden, welche durch Rigolensysteme ergänzt werden, geplant worden.

Um eine maximale  Wirksamkeit der Straßenentwässerung während Dauerregenereignissen zu gewährleisten, wurde in Ergänzung zu den Versickerungsanlagen in der Güterbahnhofstraße ein Notüberlauf in den Regenkanal der Bahnhofstraße geplant.

 

Südlich der Fahrbahn werden Beleuchtungsmasten im Abstand von 30 Metern angeordnet. Analog zur Bahnhofstraße soll die Leuchte „Klosterfelde“ zum Einsatz kommen.

 

Die geschätzten Investitionskosten für den Straßenausbau einschließlich Beleuchtung der Güterbahnhofstraße belaufen sich nach Kostenschätzung der Vorplanung auf ca. 381.932,- €.

Der geschätzte Aufwand für die Errichtung der Grundstückszufahrten beträgt ca. 31.598,- €.

 

Die Unterlagen der Vorplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Brandenburgische Empfehlungen für die Anlage von verkehrstechnischen, ortstypischen, anwohnergerechten und Kosten sparenden Erschließungsstraßen (BEATE ´94)

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungs- und Herstellungskosten)

 

413.530,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

2.630.9434

14.000,- €

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Güterbahnhofstraße im Ortsteil Klosterfelde gemäß vorliegender Planungsunterlage zur Vorplanung weiter zu planen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine