Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bei der Kommunalwahl am 26.10.2003 wurden erstmalig die Ortsbeiräte gewählt. Gemäß § 54 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg besteht der Ortsbeirat in Ortsteilen mit bis zu 1000 Einwohnern aus drei, in Ortsteilen mit über 1000 bis 2500 Einwohnern aus höchstens fünf und in Ortsteilen mit über 2500 Einwohner aus höchstens neun Mitgliedern. Der § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regelt die Anzahl der Mitglieder in den Ortsbeiräten. Eine Überprüfung ergab, dass die Einwohnerzahl im Ortsteil Zerpenschleuse per 31.12.2007 auf 953 zurückgegangen und in Schönerlinde auf 1016 angestiegen ist. Das bedeutet, dass eine Anpassung des § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in Bezug auf den Ortsbeirat des Ortsteils Zerpenschleuse und Schönerlinde notwendig ist. Der Ortsbeirat Zerpenschleuse besteht mit Beginn der neuen Legislaturperiode aus drei und der Ortsbeirat Schönerlinde aus fünf Mitgliedern. Gesetzliche Grundlagen § 54 i.V. mit. § 54 e der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Beschluss: Die Gemeindvertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz. Anlage: Hauptsatzung
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