Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0681  

 
 
Betreff: 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Böhme, Angelika
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
06.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
06.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
07.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
05.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse      
19.05.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.06.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
080415 4.Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Bei der Kommunalwahl am 26
Begründung / Erläuterung

Bei der Kommunalwahl am 26.10.2003 wurden erstmalig die Ortsbeiräte gewählt.

 

Gemäß § 54 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg besteht der Ortsbeirat in Ortsteilen mit bis zu 1000 Einwohnern aus drei, in Ortsteilen mit über 1000 bis 2500 Einwohnern aus höchstens fünf und in Ortsteilen mit über 2500 Einwohner aus höchstens neun Mitgliedern.

 

Der § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regelt die Anzahl der Mitglieder in den Ortsbeiräten.

 

Eine Überprüfung ergab, dass die Einwohnerzahl im Ortsteil Zerpenschleuse per 31.12.2007 auf 953  zurückgegangen und in Schönerlinde auf 1016 angestiegen  ist.

 

Das bedeutet, dass eine Anpassung des § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in Bezug auf den Ortsbeirat des Ortsteils  Zerpenschleuse und Schönerlinde  notwendig ist. Der Ortsbeirat Zerpenschleuse besteht mit Beginn der neuen Legislaturperiode aus drei und der Ortsbeirat  Schönerlinde aus fünf Mitgliedern.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 54  i.V. mit. § 54 e der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindvertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

Anlage: Hauptsatzung

Anlage: Hauptsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 080415 4.Änderungssatzung zur Hauptsatzung (4 KB)