Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinden sind zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Wandlitz bereits eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet demnächst. Da die bisherigen Schiedspersonen ihre Bereitschaft zur Fortführung des Schiedsstellenamtes erklärt haben, wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfüllen alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes und haben ihre fachliche und persönliche Eignung in der zurückliegenden Amtszeit erfolgreich bewiesen. Gesetzliche Grundlagen § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) i.V.m. Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz) Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Thomas Härting zur Schiedsperson und Frau Annett Bernhardt zur stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Wandlitz für die Amtszeit von 5 Jahren. |
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