Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0696  

 
 
Betreff: Besetzung der Schiedsstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gorn, Gudrun
Federführend:HA_Personal   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
05.06.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Gemeinden sind zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang  haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Gemeinde Wandlitz bereits eine Schiedsstelle eingerichtet und unterhält diese. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson  werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet demnächst.

 

Da die bisherigen Schiedspersonen ihre Bereitschaft zur Fortführung des Schiedsstellenamtes erklärt haben, wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet.

 

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen erfüllen  alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes und haben ihre fachliche und persönliche Eignung in der zurückliegenden Amtszeit erfolgreich bewiesen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 35 Abs. 1 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) i.V.m. Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

1.506

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

1.506

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

x

2008

1.506

00000 40000  u. 020 6610

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Herrn Thomas Härting zur Schiedsperson und Frau  Annett Bernhardt zur stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Wandlitz für die Amtszeit von 5 Jahren.