Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fachlich fundierte Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg abzugeben und folgende Eckpunkte einzufordern.
1.
Definierung der Gemeinde Wandlitz als Gestaltungsraum Siedlung.
Hierbei sind die Ortsteile an der Heidekrautbahn -einschließlich der Einzugsbereiche von 3 km-um die Haltepunkte von Schönerlinde bis Zerpenschleuse zwingend zu berücksichtigen
2.
Die Anerkennung vorhandener Bauflächen wie Konversionsflächen und Sonderbauflächen (i.B. Areal der Landespolizeischule Basdorf). Deren Umwandlung in Wohnbauflächen ist nicht in die mögliche Siedlungsentwicklung ein und damit auf den Eigenbedarf anzurechnen.
Die Anerkennung der geplanten Bauflächendarstellungen gemäß der abgestimmten und rechtswirksamen Flächennutzungsplanungen und damit deren Nichteinbeziehung in die Eigenbedarfskennziffern
03.12.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fachlich
fundierte Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg abzugeben
und folgende Eckpunkte einzufordern.
1.
Definierung der Gemeinde Wandlitz als Gestaltungsraum
Siedlung.
Hierbei sind die Ortsteile an der Heidekrautbahn
-einschließlich der Einzugsbereiche von 3 km- um die Haltepunkte von
Schönerlinde bis Zerpenschleuse zwingend zu berücksichtigen
2.
Die Anerkennung vorhandener Bauflächen wie
Konversionsflächen und Sonderbauflächen (i.B. Areal der Landespolizeischule
Basdorf). Deren Umwandlung in Wohnbauflächen ist nicht in die mögliche
Siedlungsentwicklung ein und damit auf den Eigenbedarf anzurechnen.
Die Anerkennung der geplanten Bauflächendarstellungen
gemäß der abgestimmten und rechtswirksamen Flächennutzungsplanungen und damit
deren Nichteinbeziehungin die
Eigenbedarfskennziffern
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Frau Brandt ist wieder anwesend, 9 Stimmberechtigte)
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fachlich
fundierte Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg abzugeben
und folgende Eckpunkte einzufordern.
1.
Definierung der Gemeinde Wandlitz als Gestaltungsraum
Siedlung.
Hierbei sind die Ortsteile an der Heidekrautbahn
-einschließlich der Einzugsbereiche von 3 km- um die Haltepunkte von
Schönerlinde bis Zerpenschleuse zwingend zu berücksichtigen
2.
Die Anerkennung vorhandener Bauflächen wie
Konversionsflächen und Sonderbauflächen (i.B. Areal der Landespolizeischule
Basdorf). Deren Umwandlung in Wohnbauflächen ist nicht in die mögliche
Siedlungsentwicklung ein und damit auf den Eigenbedarf anzurechnen.
Die Anerkennung der geplanten Bauflächendarstellungen
gemäß der abgestimmten und rechtswirksamen Flächennutzungsplanungen und damit
deren Nichteinbeziehungin die
Eigenbedarfskennziffern