Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die eigenständigen Gemeinden Basdorf, Lanke, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse haben im Jahr 1991 mit dem Energieversorger (seinerzeit Oder-Spree Energieversorgung AG) Konzessionsverträge abgeschlossen. In diesen auf eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossenen Verträgen wird dem Energieversorger die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege für seine Leitungen gegen Zahlung einer Konzessionsabgabe gestattet. Die Verträge enthalten Regelungen für Gewährleistung und Kostenbeteiligung der Gemeinden bei der durch sie ausgelösten Leitungsumverlegung.
Auf Grund der Liberalisierung der Energieversorgung entsprechend Energiewirtschaftsgesetz, sind die Konzessionsverträge als ’’Wegenutzungsverträge’’ mit dem Netzbetreiber weiterzuführen.
Die E.ON edis AG ist mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, einen vorfristigen Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die gesamte Gemeinde Wandlitz zu tätigen. Begründet wird dies aus dem Interesse der E.ON edis AG, für anstehende Ersatzinvestitionen und Netzverstärkungen eine Investitionssicherheit über das Jahr 2010 hinaus zu haben. In 2010 laufen nicht nur die Konzessionsverträge der ehemaligen selbständigen Gemeinden, sondern auch die fast aller Gemeinden des Landes Brandenburg aus.
Die Gemeinde Wandlitz sichert sich durch den vorzeitigen Abschluss die jeweils gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgabe sowie Verbesserungen in den Regelungen zur Umverlegung von Leitungen, die durch die Gemeinde veranlasst werden.
Gesetzliche Grundlagen § 35 (2) Nr. 19 GO Bbg; § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); § 3 (1) Nr. 1 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: In Übereinstimmung mit dem Vertragpartner E.ON edis AG werden die für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehenden Konzessionsverträge vorzeitig beendet und ein vorfristiger Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages angestrebt.
Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu geben. Anlagen:
Muster zum Wegenutzungsvertrag Strom |
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