Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B)  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2007-0634 Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Liebehenschel ist dafür, über den Beschlussantrag in der vorliegenden Form abzustimmen

Herr Liebehenschel ist dafür, über den Beschlussantrag in der vorliegenden Form abzustimmen. Er sieht die Situation jedoch nicht so katastrophal, wie dargestellt. Es gäbe noch viele vorhandene Lücken, die bebaut werden könnten.

Herr Tiepelmann gibt noch einmal einige Erläuterungen zur Notwendigkeit des Beschlusses. So würde die Gemeinde ca. 70 ha Flächen verlieren, die  über B-Pläne entwickelt werden könnten. Das sind auch Flächen im Innenbereich. Die Gemeinde muss gegenüber dem Ministerium absolute Entschlossenheit präsentieren.

Frau Dr. Kalinowski fragt nach den Hintergründen und möchte wissen, was sich die Landesregierung bei dem Planentwurf gedacht hat.

Abschließend bittet Herr Hennersdorf jeden Gemeindevertreter, der Einflussmöglichkeiten an höherer Stelle hat, diese zu nutzen, damit der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg in der für Wandlitz vorgeschlagenen Form keine Zustimmung erhält.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fachlich fundierte Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg abzugeben und folgende Eckpunkte einzufordern.

 

1.

 

Definierung der Gemeinde Wandlitz als Gestaltungsraum Siedlung.

 

Hierbei sind die Ortsteile an der Heidekrautbahn -einschließlich der Einzugsbereiche von 3 km- um die Haltepunkte von Schönerlinde bis Zerpenschleuse zwingend zu berücksichtigen

 

 

2.

 

Die Anerkennung vorhandener Bauflächen wie Konversionsflächen und Sonderbauflächen (i.B. Areal der Landespolizeischule Basdorf). Deren Umwandlung in Wohnbauflächen ist nicht in die mögliche Siedlungsentwicklung ein und damit auf den Eigenbedarf anzurechnen.

 

Die Anerkennung der geplanten Bauflächendarstellungen gemäß der abgestimmten und rechtswirksamen Flächennutzungsplanungen und damit deren Nichteinbeziehung  in die Eigenbedarfskennziffern

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            26

Ablehnung:            -

Enthaltung:            1