Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0632  

 
 
Betreff: Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), Ortsteil Stolzenhagen
erneuter Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
12.11.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.11.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.12.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung beschloss mit Datum vom 3
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung beschloss mit Datum vom 3.5.07 (BV-GV/2007-0560) die erneute Auslegung der o.g. städtebaulichen Satzung.

Aufgrund der ständigen Katasterfortschreibungen  musstten und konnten nochmals geringfügige Korrekturen vorgenommen werden, welche in der Anlage dargestellt wurden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4, 4a und § 34BauGB

§ 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

Anlagen:

Anlagen: