Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung beschloss mit Datum vom 3.5.07 (BV-GV/2007-0560) die erneute Auslegung der o.g. städtebaulichen Satzung. Aufgrund der ständigen Katasterfortschreibungen musstten und konnten nochmals geringfügige Korrekturen vorgenommen werden, welche in der Anlage dargestellt wurden. Gesetzliche Grundlagen §§ 3,4, 4a und § 34BauGB § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten Form gebilligt. 2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt wird. Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert. Anlagen: |
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