Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2005 den Einleitungsbeschluss zur Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde gefasst. Mit der Überarbeitung der Gestaltungssatzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, weitere attraktive Bauvorhaben in der zweiten Baureihe zuzulassen, ohne das eigentliche straßenbegleitende charakteristische Dorfbild zu gefährden. Des Weiteren wurden die gestalterischen Festsetzungen auf ihre Zulässigkeit geprüft und überarbeitet. Gesetzliche Grundlagen § 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) §§ 5 und 35 (2) Gemeindeordnung (GO) §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen: (8 Seiten) Gestaltungssatzung - Stand: Oktober 2007 |
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