Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0626  

 
 
Betreff: Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde in der Gemeinde Wandlitz
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 61 01 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
12.11.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.11.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.12.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2005 den Einleitungsbeschluss zur Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde gefasst.

 

Mit der Überarbeitung der Gestaltungssatzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, weitere attraktive Bauvorhaben in der zweiten Baureihe zuzulassen, ohne das eigentliche straßenbegleitende charakteristische Dorfbild zu gefährden.

 

Des Weiteren wurden die gestalterischen Festsetzungen auf ihre Zulässigkeit geprüft und überarbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 81 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) i.V.m. §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 5 und 35 (2) Gemeindeordnung (GO)

§§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende Satzungsentwurf gebilligt wird.
  2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeits-, Behörden- und Nachbarbeteiligung durchzuführen.
Anlagen: (8 Seiten)

Anlagen:    (8 Seiten)

 

Gestaltungssatzung - Stand: Oktober 2007