In Übereinstimmung mit dem Vertragpartner E.ON edis AG werden die für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehenden Konzessionsverträge vorzeitig beendet und ein vorfristiger Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages angestrebt.
Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu geben.
03.12.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
In Übereinstimmung mit dem Vertragpartner E.ON edis
AG werden die für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehenden Konzessionsverträge
vorzeitig beendet und ein vorfristiger Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages
angestrebt.
Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend § 46
(3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
13.12.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
In Übereinstimmung mit dem Vertragpartner E.ON edis
AG werden die für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehenden Konzessionsverträge
vorzeitig beendet und ein vorfristiger Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages
angestrebt.
Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend § 46
(3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu
geben.