Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 23.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 19.03.2007      
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Städtebauliche Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.3 (Innenbereichssatzung), OT Stolzenhagen erneuter Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0560  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

   
    02.04.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    17.04.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bereich Friedhof ist aus dem Geltungsbereich der Innenbereichssatzung herauszunehmen.

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.04.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            1

Enthaltung:            -

   
    03.05.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf der städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.

    3 (Innenbereichssatzung) für den Ortsteil Stolzenhagen wird in der als Anlage beigefügten 

    Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der städtebaulichen Satzung ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            20

Ablehnung:            4

Enthaltung:            2

Ö 7  
Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm Gemarkung Basdorf, Summter Straße, Flur 6, Flurstück 694  
BV-HA/2007-0281  
Ö 8  
Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee" erneuter Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0561  
Ö 9  
Errichten von Parkflächen vor der KITA Thälmannstraße, OT Wandlitz  
BV-GV/2007-0562  
Ö 10  
Sporthallenneubau OT Klosterfelde Beschluss zur HLS-Technik/ Elektrotechnik
BV-GV/2007-0563  
Ö 11  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass  
BV-GV/2007-0565  
Ö 12  
Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Lanke über den Bebauungsplan "Am Obersee"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0566  
Ö 13  
Freiwillige Feuerwehr, Gefahrenabwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0567  
Ö 14  
Bestätigung der Vorzugsvariante zum Entwurf der Grundschule Wandlitz  
BV-GV/2007-0568  
Ö 15  
Bestätigung Wahlergebnis Ortsbeiratswahl Prenden 18.3.2007  
BV-GV/2007-0569  
Ö 16  
Örtliches Telefonbuch Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2007-0570  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II" in der Gemarkung Wandlitz, Spreestraße 19, Flur 4, Flurstück 138  
BV-HA/2007-0263  
Ö 18  
Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste in der Gemarkung Wandlitz Breitscheidstraße 23a, Flur 6, Flurstück 2355  
BV-HA/2007-0265  
Ö 19  
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 7, Flurstück 236 Puschkinstraße 6 Abweichung- Änderung der Fenster  
BV-HA/2007-0266  
Ö 20  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" in der Gemarkung Wandlitz August-Bebel-Straße 21, Flur 4, Flurstück 1789  
BV-HA/2007-0269  
Ö 21  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße" in der Gemarkung Wandlitz Am Töppersberg 1, Flur 6, Flurstück 1816  
BV-HA/2007-0271  
Ö 22  
Anbau eines Fahrzeugraumes und Errichtung einer vorgesetzten Glasfassade in der Gemarkung Wandlitz Prenzlauer Chaussee 5, Flur 2, Flurstücke 593/2 und 1027  
BV-HA/2007-0272  
Ö 23  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Dorfzentrum Basdorf" Errichtung einer Überdachung -befristet für 5 Jahre  
BV-HA/2007-0274  
Ö 24  
Anbau an bestehende Halle im Gewerbegebiet Basdorf Steinweg 4, Flur 5, Flurstück 486/2  
BV-HA/2007-0275  
Ö 25  
Bauantrag zur Neuerrichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm einschließlich Systemtechnik, Außenanlagen und Einfriedung im Ortsteil Lanke  
BV-HA/2007-0279  
Ö 26  
Gemarkung Schönwalde, Flur 4, Flurstücke 196, 197, 198, 200, 27/30, Hauptstr. 63 hier: Bauantrag- Errichtung eines Gewerbegebäudes mit 18 Pkw- Stellplätzen  
BV-HA/2007-0280  
Ö 27  
vorhandene Straßenbeleuchtung in der Seegersiedlung im OT Klosterfelde  
MV-Ob/2007-0031  
N 28     Ablösung von Krediten aus dem Programm KfW Plattenbau Modernisierung / Instandsetzung   BV-GV/2007-0572  
N 29     Vergabe von Planungsleistungen Straßenausbau Mühlenbecker Damm OT Basdorf   BV-HA/2007-0268  
N 30     Flächentausch zu den Grundstücken von Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 489, 1992 und 1995   BV-HA/2007-0270  
N 31     Vergabe von Planungsleistungen Grundschulneubau Wandlitz   BV-HA/2007-0273  
N 32     Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1554 im Erbbaurecht   BV-HA/2007-0276  
N 33     Vergabe des Grundstücks in Stolzenhagen, Flur 2, Flurstücke 420/2 und 420/3 nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz   BV-HA/2007-0277  
N 34     Verkauf der Grundstücke, Flur 5 Flurstücke 111/2 und 111/3 in der Gemarkung Lanke   BV-HA/2007-0278  
N 35     Planung der Beleuchtungsanlage für das Gebiet Rheinallee, Auf der Heide etc. ( zwischen Thälmannstraße und Stolzenhagener Chaussee)   BV-HA/2007-0282