Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0266  

 
 
Betreff: Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 7, Flurstück 236
Puschkinstraße 6
Abweichung- Änderung der Fenster
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Z 6340002/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
02.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Der Antragsteller beabsichtigt in seinem Wohnhaus, Puschkinstraße 6, die vorhandenen Fenster des ehemaligen Ladengeschäfts (Schaufenster) durch zwei 3 tlg. Fenster mit Sprossen zu ersetzen. Die neuen Fenster sollen ein liegendes Format haben, somit ist die Beantragung der Zulassung einer Abweichung von § 8 (4) der Gestaltungssatzung erforderlich.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

Gestaltungssatzung Zerpenschleuse

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung, dass

 

-         Fenster und Türen nur ein stehendes Format aufweisen dürfen; baugeschichtlich begründete andere Formate gelten als Ausnahme. Für Tore sind quadratische Öffnungen erlaubt. ( § 8 (4) Fenster, Türen und sonstige Öffnungen)    

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

2 Seiten A 4