Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller beabsichtigt in seinem Wohnhaus, Puschkinstraße 6, die vorhandenen Fenster des ehemaligen Ladengeschäfts (Schaufenster) durch zwei 3 tlg. Fenster mit Sprossen zu ersetzen. Die neuen Fenster sollen ein liegendes Format haben, somit ist die Beantragung der Zulassung einer Abweichung von § 8 (4) der Gestaltungssatzung erforderlich. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz Gestaltungssatzung Zerpenschleuse Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung, dass - Fenster und Türen nur ein stehendes Format aufweisen dürfen; baugeschichtlich begründete andere Formate gelten als Ausnahme. Für Tore sind quadratische Öffnungen erlaubt. ( § 8 (4) Fenster, Türen und sonstige Öffnungen)
Anlagen: 2 Seiten A 4 |
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