Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung der Gestaltungssatzung, dass - Fenster und Türen nur ein stehendes Format aufweisen dürfen; baugeschichtlich begründete andere Formate gelten als Ausnahme. Für Tore sind quadratische Öffnungen erlaubt. ( § 8 (4) Fenster, Türen und sonstige Öffnungen)
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung: - |
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