Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0265  

 
 
Betreff: Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste in der Gemarkung Wandlitz
Breitscheidstraße 23a, Flur 6, Flurstück 2355
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340019/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 23a, Flur 6, Flurstück 2355 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 23a, Flur 6, Flurstück 2355 vor.

 

Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, noch eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, es liegt jedoch im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“. Das Vorhaben entspricht nicht den gestalterischen Vorschriften dieser Satzung. Die rückwärtigen Fenster weichen vom geforderten stehenden Format ab. Da das Bauvorhaben in der zweiten Baureihe liegt und die Fenster darüber hinaus nicht vom öffentlichen Straßenraum aus wahrnehmbar sind, soll die beantragte Abweichung von der entsprechenden Festsetzung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. Vergleichbare Abweichungen wurden im vergangenen Jahr bei Bauvorhaben im Ortsteil Wandlitz mehrfach zugelassen. Die generelle  planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens auf dem v.g. Grundstück richtet sich nach den Voraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem v.g. Grundstück ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Abs. 2 und § 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§ 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2355. 

Anlagen:

Anlagen:

 

(5 Seiten)

Flurkartenauszug

Auszug aus dem Bauantrag