Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Breitscheidstraße 23a, Flur 6, Flurstück 2355 vor. Im rechtswirksamen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Flurstück als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, noch eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, es liegt jedoch im Geltungsbereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“. Das Vorhaben entspricht nicht den gestalterischen Vorschriften dieser Satzung. Die rückwärtigen Fenster weichen vom geforderten stehenden Format ab. Da das Bauvorhaben in der zweiten Baureihe liegt und die Fenster darüber hinaus nicht vom öffentlichen Straßenraum aus wahrnehmbar sind, soll die beantragte Abweichung von der entsprechenden Festsetzung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. Vergleichbare Abweichungen wurden im vergangenen Jahr bei Bauvorhaben im Ortsteil Wandlitz mehrfach zugelassen. Die generelle planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens auf dem v.g. Grundstück richtet sich nach den Voraussetzungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem v.g. Grundstück ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Abs. 2 und § 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes für Pensionsgäste auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2355. Anlagen: (5 Seiten) Flurkartenauszug Auszug aus dem Bauantrag |
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