Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße/ Ecke Fliederstraße (alter Parkplatz von Philipps) befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dorfzentrum Basdorf“. Der Bebauungsplan setzt eine Mindestgeschosszahl von II Geschossen sowie eine geschlossene Bauweise fest. Es ist die Errichtung einer Überdachung, befristet für 5 Jahre, außerhalb des festgesetzten Baufeldes beabsichtigt. Der geplante Standort der baulichen Anlage befindet sich darüber hinaus in einem Areal, das als Fläche als private Parkplätze vorgesehen ist. Die beantragte Befreiung ist auf Grund der Befristung von 5 Jahren aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Gesetzliche Grundlagen § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Mindestgeschosszahl, der geschlossenen Bauweise und der Errichtung einer Überdachung (befristet für 5 Jahre) außerhalb des Baufeldes. Anlagen: (5 Seiten) Bauantragsunterlagen |
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