Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0281  

 
 
Betreff: Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm
Gemarkung Basdorf, Summter Straße, Flur 6, Flurstück 694
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 6340010/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
04.04.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.04.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.04.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   

Es ist die Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm, einschließlich Systemtechnik, Außenanlegen, Einfriedung und Zuwegung geplant
Begründung / Erläuterung

 

Es ist die Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm, einschließlich Systemtechnik, Außenanlegen, Einfriedung und Zuwegung geplant. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Areal als Waldfläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 1, Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient, keine öffentliche Belange entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das beantragte Bauvorhaben zulässig, da es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistung dient und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Erschließung ist grundbuchrechtlich mit der Gemeinde gesichert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

§§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung

§§ 30 bis 36 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur geplanten Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm, einschließlich Systemtechnik, Außenanlagen, Einfriedung und Zuwegung.

Anlagen: ( 4 Seiten)

Anlagen:   ( 4 Seiten)

 

Bauantragsunterlagen