Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde
Gremium: Ortsbeirat Schönwalde
Datum: Di, 16.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00
Raum: Feuerwehr Schönwalde
Ort: Hauptstraße 89 a, 16348 Wandlitz OT Schönwalde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung (.)      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 05.03.2019  
Ob SW-32/2019  
Ö 6  
Bericht der Ortsvorsteherin      
Ö 7  
Informationen und Anfragen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule- Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und in der Gemarkung Schönwalde -erneuter Abwägungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0581  
Ö 10  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und in der Gemarkung Schönwalde - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0555  
Ö 11  
Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz hier 3. Änderungssatzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2008-0032-3  
Ö 12  
Entwurf Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz -erneuter Abwägungsbeschluss-
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0562  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

   
    15.04.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung (5 Ja Stimmen)

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    15.04.2019 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis: (In Blockabstimmung)

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.04.2019 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

 

   
    16.04.2019 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einzelabstimmung, nicht Prenden betreffende OT Enthaltung

 

Zustimmung:  3

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

 

   
    16.04.2019 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    16.04.2019 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3

 

   
    16.04.2019 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 16 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 2 T 1.1. Oberflächengewässer

Zustimmung:  2

Ablehnung:  5 (Hintze)

Enthaltung:  1

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 3 T 1.1. UWB

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 4 T 1.4 . UDB

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 5 Gartendenkmale

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 6 T 1.5 Untere Bauaufsicht 6.

Zustimmung:   5

Ablehnung:   1

Enthaltung:   3 (Hintze)

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 8 T 1.5 Untere Bauaufsicht 11.

Zustimmung:   6 (Hintze)

Ablehnung:   2

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 12 T 1.5 Untere Bauaufsicht W1

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 12 T 1.5 Untere Bauaufsicht W10

Prüfung und ggf. nachrichtliche Anpassung

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 12 T 1.5 Untere Bauaufsicht W10

Kenntnisnahme…., Prüfung durch Bauamt

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 12 T 1.5 Untere Bauaufsicht W10

-          Der Anregung wird gefolgt -

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 19 T 1.3

Zustimmung:   8 (Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:  0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 22 T 5.1.

Zustimmung:   6

Ablehnung:   0

Enthaltung:  2 (Hintze)

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 27 T9 Nr. 65

Zustimmung:   3

Ablehnung:   4 (Hintze)

Enthaltung:  1

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 27 T9 Nr. 66

Zustimmung:   0

Ablehnung:   6 (Hintze)

Enthaltung:   2

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 33 T 22

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 33 T 33

Zustimmung:   1(Hintze)

Ablehnung:   7

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 2 Nr. B V

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 3 Nr. B VIII

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 3 Nr. B X

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 4 Nr. B XI

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 8 Nr. B XVII

Zustimmung:   7(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   1

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 8 Nr. B XVIII

Zustimmung:   6(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   2

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 9 Nr. B XIX zu 3.

Zustimmung:   4(Hintze)

Ablehnung:   1

Enthaltung:   3

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 9 Nr. B XIX zu 4.

Zustimmung:   1

Ablehnung:   6

Enthaltung:   1 (Hintze)

 

 

 

 

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 11 Nr. B XXIII

Herr M. Berbig stimmt nicht mit ab, er erklärt sich als befangen.

Zustimmung:   7(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 12 Nr. B XXV

Zustimmung:   7(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   1

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 13 Nr. B XXXI

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 15 Nr. B XXXVI

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

Abwägung gem. §1 Abs. 7 BauGB –Teil 2 / Seite 16 Nr. B XXXVII

Zustimmung:   8(Hintze)

Ablehnung:   0

Enthaltung:   0

 

   
    17.04.2019 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

Antrag Blockabstimmung:

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

Abstimmung Abwägungsbeschluss

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    17.04.2019 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 11 - abgelehnt
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  /

Ablehnung:  1

Enthaltung:  2

 

   
    29.04.2019 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    29.04.2019 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Punkt

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Bemerkungen

1.1

5

0

0

Zustimmung mit Ergänzung zum Hauptausschuss

1.3

0

4

1

 

1.4

5

0

0

 

1.5

3

0

2

 

1.5. Punkt 8 Hinweis: Begründung erwähnt, aber nicht einsehbar

T1.

5

0

0

 

T2.

5

0

0

 

T3.

5

0

0

 

T5.1.

5

0

0

 

T9.

4

0

1

 

T9 Basdorf Gewerbegebiet

2

2

1

 

T9 Nr.65

1

4

0

 

T9 Nr.66

0

4

1

 

T14

5

0

0

 

 

B I

5

0

0

 

B II

5

0

0

 

B IV

5

0

0

 

B V

5

0

0

 

B VI

4

0

1

 

B IX

1

0

4

 

B XII

1

1

3

 

B XIII

4

0

1

 

B XIV

4

0

1

 

B XV

5

0

0

 

B XVI

5

0

0

 

B XVII

5

0

0

 

B XVIII

5

0

0

 

B XX

5

0

0

 

B XXI

5

0

0

 

B XXII

5

0

0

 

B XXIII

5

0

0

 

B XXIV

2

0

3

 

B XXV

4

0

1

 

B XXVI

5

0

0

 

B XXVII

5

0

0

 

B XXVIII

5

0

0

 

B XXIX

5

0

0

 

B XXX

1

0

4

 

B XXXI

5

0

0

 

B XXXII

5

0

0

 

B XXXIII

5

0

0

 

B XXXV

5

0

0

 

 

 

 

   
    30.04.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 

 

   
    30.04.2019 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Fr. Pfeiffer erläutert, dass der OB Basdorf nur den FNP-Teil für Basdorf in einer Blockabstimmung abstimmte.

Herr Dr. von Szczepanski lehnte T33, S.33 ab und monierte, dass die Neuerungen in Sachen Siedlungsachse keine Berücksichtigung fanden.

Herr Becker, Herr Dr. von Szczepanski und Fr. Brandt kritisierten, dass der BV-GV kein Kartenmaterial beiliege; dass nicht ersichtlich sei, was alt und was neu ist, hier wurde künftig die Darstellung in Form einer Synopse gewünscht; und dass die Informationen insgesamt zu umfangreich zum Nachvollzug seien.

Fr. Dr. Schmid-Rathjen wies darauf hin, dass es sich hier um einen Abwägungsbeschluss handele.

Von den Ausschussmitgliedern wurde eine Sondersitzung zur Vorlage gewünscht.

 

Die Vorsitzende stellte ein Stimmungsbild her, das einstimmig BV-GV/2019-0562 ablehnte.

 

 

   
    06.05.2019 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Frau Bornkessel erläutert kurz die strittigen Punkte. Mit dem neuen LEP werde erst im Juni gerechnet.

 

Herr Auge schlägt vor, die vorliegende Aufstellung mit allen eingearbeiteten Änderungen von Frau Bornkessel zu besprechen.

 

 

Nr.

Einreicher

Empfehlung

OT

Abwägungsvorschlag

  Ergebnis der  Abstimmung

      Ja        Nein        Enthaltg  

T 34

Bauausschuss

OB W

Errichtung eines weiteren Grundschulstandortes im OT Schönwalde, Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Schule, Einrichtungen der Kinder-u Jugendbetreuung“  Flur 3//Flurstücke: 100, 149 tw., 382, 396, 463tw., 464, 465 tw., 466 tw., 470 tw., 514, 527 tw., 555, 557, 558.

 

SW

Dem Hinweis wird gefolgt

 

Die konkrete Größe der Gemeinbedarfsflächen ist anhand einer Bedarfsanalyse zu präzisieren und in den Entwurf des FNP einzuarbeiten

9

 

 

T 1.1 (LK)

Bauausschuss

OB W

Oberflächengewässer, Stehende Gewässer und Seen

1. Grünordnungspläne (GOP) „Uferpromenade“, „Wandlitzsee“ sowie auch bestehender und geplanter Fährverkehr (Liepnitzsee, Wandlitzsee) sollen in dem FNP genannt werden.

 

W

Begründung wird bezüglich der GOP entsprechend ergänzt;

Aussagen zum Fährverkehr werden nicht getroffen.

 

8

 

1

B XXX

Bauausschuss

OB Lanke

A4

L 7//116 u. 34/1: Das Grundstück 116 ist im Grundbuch als Erholungsfläche eingetragen und war bis zum Abschluss des FNP als Gartenland ohne Einschränkungen und Außenbereich gekennzeichnet. Das Grundstück 34/1 ist als „Gebäude und Freifläche am Wege nach Wandlitz“ und Außenbereich verzeichnet. Beide Grundstücke können nicht mehr so wie der Innenbereich genutzt werden. Die genannten Flächen bildeten bis 1900 eine Gesamtfläche und gehörten historisch zu einem Bauerngehöft mit Stallungen und einer zum Wohnhaus umgebauten Scheune. Das Bauerngehöft mit seinen Gebäuden und die Verteilung der Ackerflächen wurden bereits auf alten Karten von 1774 dargestellt. Historische Fakten sind bei Wikipedia und damit sicherlich bei weiteren Quellen zu finden. Dass auf den genannten Grundstücken eine normale Nutzung möglich war, beweisen die mit Baugenehmigung errichteten Gebäude von 1982 und 1994. Der Betroffene beantragt die vor dem FNP von 1998 geltende Nutzung wieder herzustellen.

L

Dem Hinweis/Antrag wird  gefolgt.

 

Die benannten Grundstücke liegen im Außenbereich der Gemeinde. Rechtmäßige errichtete Gebäude und zulässige Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz.

Eine weitere Zersiedlung des sensiblen Naturraumes stünde im Widerspruch zu den Leitlinien der Gemeinde-entwicklung und zu den Zielen der Raumordnung, die einer Verfestigung von Splittersiedlungen entgegenstehen.

 

9

 

 

 

OB Schönerlinde

Die Schönerlinder Chaussee 11-16 sowie 35-36 ist als Innenbereich darzustellen. Die Splittersiedlung ist als Außenbereich darzustellen.

Sl

Dem Hinweis wird nicht gefolgt

Der Flächennutzungsplan stellt nicht Innen-und Außenbereiche dar, sondern Flächen mit einer entsprechenden Darstellung der Entwicklungsabsichten. Bei der  Schönerlinder Chaussee 11-16 sowie 35-36 handelt es sichum eine Splittersiedlung zwischen zwei Ortsteilen. Nach dem derzeitigen wirksamen Landesentwicklungs-plan würde eine Bauflächen-darstellung sich auf die mögliche Entwicklungsoption niederschlagen Diese ist derzeit bereit übermäßig in Anspruch genommen.

9

 

 

 

OB Prenden

Der OB Prenden fordert seit Jahren den Bereich Strehlepromenade als Baufläche auszuweisen.. Er fordert die Verwaltung auf, das Problem über eine Außenbereichssatzung zu regeln.

P

Der Entwurf des FNP stellt im Bereich der Strehlepromenade Bauflächen (Wohnbauflächen mit hohem Grünanteil und Sonderbauflächen/Wochenendnutzung) entsprechend der im Bestand vorhandenen Hauptnutzung dar. Die tatsächlichen Grenzen werden nochmals geprüft. Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung fordert nicht die Darstellung des Bereiches als Baufläche im FNP. Voraussetzung ist das Vorhandensein von Wohngrundstücken mit einigem Gewicht.

Zur Kenntnis

 

 

 

OB Prenden

Bebauung am Strehlesee. Hier sollte zumindest der Wochenendstatus mit Wohnen gesichert werden. Im Zweifel über eine Außenbereichssatzung.

P

Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung fordert nicht die Darstellung des Bereiches als Baufläche im FNP. Voraussetzung ist das Vorhandensein von Wohngrundstücken mit einigem Gewicht.

Zur Kenntnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OB Prenden

Der Ortsbeirat unterstützt die Auffassung von T 1.5. Landkreis. Eine Erweiterung des WoMo Platzes würde kaum noch möglich sein.

P

Dem Hinweis wird gefolgt. Der Wohnmobilstandort wird entsprechend der Notwendigkeit als Sonderbaufläche dargestellt.

9

 

 

 

OB Wandlitz

A4

Stellungnahme Forst T9

Nr. 65 (Wandlitz, Bernauer Chaussee) 0,8 ha, Revier Wandlitz, Waldgebiet Schönower Heide, Forstabteilung 2307x1, 2307x2 – Lokaler Klimaschutzwald, Lärmschutzwald, Erholungswald der Stufe 3, Nutzwald

Nr. 66 (Wandlitz, Bacharachstraße) 0,48 ha, Revier Wandlitz, Waldgebiet Wandlitzsee, Forstabteilung 2311x2 – Lokaler Klimaschutzwald, Wald im LSG, Nutzwald

 

W

Die Flächen in Wandlitz (Nr. 65 und 66) liegen in zentralen Siedlungsbereichen in fußufiger Entfernung zu den Bahnhöfen und allen Versorgungseinrichtungen; sie sind daher einem hohen Siedlungsdruck ausgesetzt; Rand-bereiche  wären u.U. gemäß § 34 BauGB bebaubar.

An der Bacharachstraße berücksichtigt der B-Plan die zu schützenden Waldanteile.

 

Den vorstehenden Einwendungen wird nicht gefolgt.

(unverändert)

 

Es soll geprüft werden, ob die Gemeinde die Nr. 65 erwerben kann.

 

 

1

 

OB Wandlitz

4. Die Ausweisung der Flächen (derzeit Landwirtschaftsflächen zwischen Langer Grund und Prenzlauer Chausse sowie Am Töppersberg) für den Gemeinbedarf bzw. der Vorratsflächen zur Konzentration von der Schulerweiterung, den Kindersporteinrichtungen und den Kitas, der Verkehrsentzerrung/ -führung für die Schulbusse, fehlt. Diese Nutzungen sollen einen Vorrang vor jeder anderen zukünftigen Nutzung bekommen.

W

Der Hinweis wird in Verbindung mit der Fortschreibung der KITA-Bedarfsplanung/Schulentwicklungsplanung und unter Berücksichtigung der Sozialraumanalyse geprüft werden

(unverändert)

 

Der Hinweis wird abgelehnt.

9

 

 

 

A4

Untere Naturschutzbehörde

Die Ausweisung der SO Freizeit an der Kirschallee in Stolzenhagen

(St 9) ist aus der naturschutzfachlichen Sicht nicht vertretbar, da es eine weitere Zersiedlung verursacht und negativ die bis heute unberührten Teile des Wandlitzsees, beeinflusst.

ST

Die Darstellung im FNP umfasst lediglich eine devastierte Teilfläche eines anthropogen geprägten Altstandortes. Es ist damit keine zusätzliche Zersiedlung verbunden.

 

Dem Hinweis wird nicht gefolgt

(unverändert)

9

 

 

 

A4

B XII

Sw 4//27/8: Teile des Grundstückes wurden nach der Wende als „Bauland“ ausgewiesen. Die nicht ausreichende Informationen und Beratung seitens des Bauamtes, Vorstellung eines vertrauensunwürdigen potenziellen Investors sowie auch persönliche finanzielle Situation der Antragstellers führten dazu, dass jegliche Planungen auf diesen Gebiet für gewissen Zeit ruhen gelassen wurden. Im März 2017 hat der Grundstücksinhaber dem Kontakt mit Bauamt Wandlitz wieder aufgenommen um herauszubekommen, wie weit das Grundstück bebaut werden darf. Aus der Seite des Bauamtes kam eine Information, dass dieses Grundstück in der neuen FNP als Grünfläche ausgewiesen wird. Den Grundstücks-inhaber wurde eine Bauvoranfrage empfohlen, die zum Ergebnis geführt hat, dass nur eine Bauleitplanung der Gesamtfläche möglich sei.  

Der Inhaber fühlt sich nicht ausreichend informiert und fehl geleitet. Aus seiner Sicht wurde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten seitens des Bauamtes alles getan um eine Bebauung an dieser Stelle zu verhindern. Die Nutzungsänderung der Gemeinde wurde auch nicht angekündigt. Der Grundstücksinhaber fühlt sich enteignet. Vor allem in der Zeiten eines großen Bedarfes an Wohnraum im Wandlitz, kann er die Entscheidung über diese Grundstücke, die gut angeschlossen sind, nicht nachvollziehen. Der Betroffene liegt einen Widerspruch und fordert eine weitere Ausweisung als Wohnbaufläche.

 

 

 

 

SW

Dem Hinweis/Antrag wird nicht gefolgt.

(unverändert)

 

Die Flächen zwischen dem Landweg im Süden und dem Weg „Am Weiher“ im Norden stellen eine naturräumliche Zäsur zwischen der Bebauung der historisch gewachsenen Dorflage und dem sich im Norden anschließenden Gewerbeflächen dar. Eine heranrückende schützbedürftige Wohnbebauung würde zu immissionsschutzrechtlich begründete Nutzungskonflikte erzeugen. Darüber hinaus befinden sich hier gesetzlich geschützte Biotope, für ein Zerstörungsverbot gilt und ein Umgebungsschutz zu sichern ist.

Darstellungen im FNP besitzen keinen Normcharakter. Aus einer Darstellung als Baufläche lassen sich demnach keine Baurechte ableiten. In diesem Sinne stellt eine Änderung der Flächendarstellung gegenüber früherer Planungen auch keine „ckumwandlung“ dar.

9

 

 

 

A4

BIX

Die Teilfläche des ehemaligen DDR-Regierungsbunkers in Lanke wurde als ein Waldgebiet gekennzeichnet, dagegen der Teil in Prenden als ein SO. Eine einheitliche Kennzeichnung des Gebietes als SO wäre eine Voraussetzung für eine reibungslose Umsetzung eines touristischen Nutzungskonzeptes für die gesamte Anlage.

Im Anhang ist eine Karte mit der gegenzeichneten Anlagen zu finden.

L

P

Dem Hinweis/Antrag wird nicht gefolgt.

Die in Gemarkung Prenden liegenden Flächenanteile sind mit verschiedenen Nachnutzungen belegt; es wurden in der Vergangenheit bereits Konzeptionen für eine intensivere Nachnutzung entwickelt, die bisher jedoch nicht nachhaltig umgesetzt werden konnten.

Die in der Gemarkung Lanke liegenden Teile der Gesamt-konversionsfläche werden durch die Forstwirtschaft nachgenutzt bzw. waren Teil von bereits durchgeführten Renaturierungs-maßnahmen.

 

9

 

 

 

Herr Auge schlägt vor im Block abzustimmen. Dem wird einstimmig gefolgt.  

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als

 

a) Einzelbeschlüsse  oder

b) in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8Ablehnung:  0Enthaltung:  1

 

   
    16.05.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 31 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge teilweise als Einzelbeschlüsse und in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis (Einzelbeschlüsse):

Nr.

Zust.

Ablehn.

Enth.

T 34

22 (Hintze)

3

3

T 1.1 (LK)

25 (Hintze)

1

2

B XXX

24 (Hintze)

1

3

OB Schönerlinde

24 (Hintze)

1

3

T 1.5

27 (Hintze)

0

1

T 9

21 (Hintze)

7

0

BXIX Nr. 4

23 (Hintze)

2

3

T 1.3

24 (Hintze)

3

1

B IV
BXII
B XII
B XIII
B XIV

26 (Hintze)

1

1

B IX

28 (Hintze)

0

0

T 1.5 Pkt. 8

23 (Hintze)

4

1

T 9 Nr. 3

22 (Hintze)

5

1

 

Abstimmungsergebnis (Blockabstimmung):

Zustimmung:  20

Ablehnung:  4 (Hintze)Enthaltung:  4

 

Ö 13  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wandlitz (Stufe 3) - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0572  
Ö 14  
Billigung der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0575  
Ö 15  
Partnerschaftsvertrag zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Schönwalde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2019-0588  
N 16     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 17     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 05.03.2019