Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihren Sitzungen am 06.12.2018 und erneut am 16.05.2019 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange mit Beschluss-Nr. BV/GV2018- 0524 und BV-GV/2019-0581 abgewogen.
Die Abwägungsergebnisee wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ – 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Anlagen:
Satzung - Bebauungsplan einschl. Begründung (Stand: März 2019)
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