Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Aufgrund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung ergab sich die Erforderlichkeit, den Bebauungsplan-Entwurf zur 1. Änderung "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" gegenüber dem Entwurfsstand, der am 06.12.2018 durch die Gemeindevertretung Wandlitz beschlossen wurde, in einigen Punkten zu ändern. Vorrangig ergab sich ein Änderungsbedarf in Bezug auf den Immissionsschutz. Mit Schreiben vom 12. März 2019 wurden der Landkreis Barnim, das Landesamt für Umwelt (LfU) und der Grundstückseigentümer BEG um erneute Stellungnahme zum bereits durch die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung (Sept. 2018 und (Juli/Aug. 2018) angepassten Entwurf des Bebauungsplans bis zum 20.März 2019 gebeten. Das Landesamt für Umwelt sowie die untere Bauaufsicht des Landkreises Barnim haben eine erneute Stellungnahme abgegeben. Vom Landkreis Barnim wurde des Weiteren am 21.03.2019 telefonisch mitgeteilt, dass die sonstigen Fachbehörden des Landkreises keine erneute Stellungnahme abgeben werden und verwiesen auf ihre Stellungnahme vom 08.08.2018 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Sept. 2018) sowie der Trägerbeteiligung (Juli/Aug. 2018). Vom Grundstückseigentümer BEG wurden keine Anregungen vorgetragen. Eine erneute Auslegung wurde nicht durchgeführt. Es hat sich durch die erneute, eingeschränkte Behördenbeteiligung kein erneuter Änderungsbedarf ergeben
Gesetzliche Grundlagen § 1ff Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
a) Blockabstimmung oder b) Einzelabstimmung.
Anlagen: Abwägungstabelle
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