Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zur Steuerung des Einzelhandels- im Hinblick auf eine städtebaulich geordnete Entwicklung- hat die Gemeindevertretung Wandlitz im Jahr 2008 das Einzelhandelsstandort – und Zentrenkonzept selbstbindend beschlossen. Im Dezember 2016 (BV-GV/ 2016-0300) beschloss die Gemeindevertretung die Fortschreibung des Konzeptes. Anlass für die Fortschreibung war und ist eine dynamische Einzelhandelsentwicklung, die sich im Spannungsfeld zwischen veränderten Standortprofilen der Anbieter und gewachsenen Handelsstrukturen bewegt sowie die zunehmende Einwohnerentwicklung. Die Überarbeitung des Konzeptes wurde am 27.09.2018 durch die Gemeindevertretung gebilligt. Folgende zuständige Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und gaben positive Stellungnahmen ab: -Gemeinsame Landesplanungsabteilung -Landkreis Barnim -Regionale Planungsstelle Uckermark-Barnim sowie der -Handelsverband Berlin - Brandenburg
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept ( März 2019) für die Gemeinde Wandlitz selbstbindend.
Dieses Konzept soll als Ansiedlungsgrundlage und räumliches Steuerungsinstrument dienen.
Anlagen:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom 6.März 2019
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