Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit dem ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bestand die Notwendigkeit, die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz anzupassen.
§ 18 a BbgKVerf sieht für Kinder und Jugendliche die Einwohnerbeteiligung und Einwohnermitwirkung in Form zugesicherter Rechte vor.
Als Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurden projektbezogene Formen der Partizipation unter Beachtung des Alters- und Entwicklungsstandes und als offene Formen der Beteiligung Befragungen sowie die Durchführung von Kinder- und Jugendkonferenzen in der Hauptsatzung neu aufgenommen.
Die weitere Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte ist in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Wandlitz zu regeln.
Zu beachten war, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind.
Es gab eine Online-Befragung unter Kindern und Jugendlichen, in Verantwortung der Jugendkoordination. Da die Befragung aufgrund der geringen Beteiligung nicht repräsentativ war, wurden weitere Gesprächsrunden vorbereitet, um die Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.
Deshalb fanden an den drei Grundschulstandorten Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz Veranstaltungen mit den Schülersprechern der Klassenstufe 4 bis 6 sowie an der Oberschule zum Thema Beteiligung statt.
Zur Vertiefung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurden jeweils eine Kinder- und eine Jugendkonferenz vereinbart und vorbereitet.
Der § 7 der Einwohnerbeteiligungssatzung wird neu aufgenommen, hier werden die Formen der eigenständigen Mitwirkung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Die Anlage 1 erläutert die Stufen der Beteiligung/ Partizipation und Anlage 2 Dokumentation der Beteiligung. Beide Anlagen sind Bestandteil der 3. Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung.
In der Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“ wurde die Änderung der Einwohnerbeteilgungssatzung beraten,auf Änderungen zur Beteilgung von Einwohnern beim Straßenausbau wurde vorerst verzichtet, bis Klarheit über eventuelle Neuregelungen durch den Gesetzgeber besteht. (Herbst 2019)
Gesetzliche Grundlagen § 18 a BbgKVerf. § 3 a Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 3. Änderung der Einwohnerbeteilgungssatzung mit den beigefügten Anlagen 1 und 2
Anlagen:
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