Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0032-3  

 
 
Betreff: Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
hier 3. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Die Bürgermeisterin
Bezüglich:
BV-GV/2008-0032
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HA_Bildung/Familie/Sport
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
15.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
15.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
15.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
16.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
16.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
16.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
16.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
17.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
17.04.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
29.04.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.05.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung
Anlage 1 Stufen der Beteiligung-Partizipation
Anlage 2 Dokumentation Beteiligung
Anlage 3 Beteiligungsform offene Formen
Anlage 4 Beteiligungsform projektbezogene Formen

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Begründung / Erläuterung

Mit dem ersten Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten § 18 a BbgKVerf - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bestand die Notwendigkeit, die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz anzupassen.

 

§ 18 a BbgKVerf sieht für Kinder und Jugendliche die Einwohnerbeteiligung und Einwohnermitwirkung in Form zugesicherter Rechte vor.

 

Als Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurden

projektbezogene Formen der Partizipation unter Beachtung des Alters- und Entwicklungsstandes

und als offene Formen der Beteiligung Befragungen sowie die Durchführung von Kinder- und Jugendkonferenzen in der Hauptsatzung neu aufgenommen.

 

Die weitere Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte ist in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Wandlitz zu regeln.

 

Zu beachten war, dass Kinder und Jugendliche bereits an der Entwicklung der in der Hauptsatzung verankerten Formen zu beteiligen sind.

 

Es gab eine Online-Befragung unter Kindern und Jugendlichen, in Verantwortung der Jugendkoordination. Da die Befragung aufgrund der geringen Beteiligung nicht repräsentativ war, wurden weitere Gesprächsrunden vorbereitet, um die Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

 

Deshalb fanden an den drei Grundschulstandorten Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz Veranstaltungen mit den Schülersprechern der Klassenstufe 4 bis 6 sowie an der Oberschule zum Thema Beteiligung statt.

 

Zur Vertiefung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten wurden jeweils eine Kinder- und eine Jugendkonferenz vereinbart und vorbereitet.

 

Der § 7 der Einwohnerbeteiligungssatzung wird neu aufgenommen, hier werden die Formen der eigenständigen Mitwirkung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  geregelt. Die Anlage 1 erläutert die Stufen der Beteiligung/ Partizipation und Anlage 2 Dokumentation der Beteiligung. Beide Anlagen sind Bestandteil der 3. Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung.

 

In der Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“ wurde die Änderung der Einwohnerbeteilgungssatzung beraten,auf Änderungen zur Beteilgung von Einwohnern beim Straßenausbau wurde vorerst verzichtet, bis Klarheit über eventuelle Neuregelungen durch den Gesetzgeber besteht. (Herbst 2019)

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 18 a BbgKVerf.

§ 3 a Hauptsatzung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 3. Änderung der Einwohnerbeteilgungssatzung mit den beigefügten Anlagen 1 und 2

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung (106 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Stufen der Beteiligung-Partizipation (147 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Dokumentation Beteiligung (85 KB)    
Anlage 5 4 Anlage 3 Beteiligungsform offene Formen (58 KB)    
Anlage 6 5 Anlage 4 Beteiligungsform projektbezogene Formen (57 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   01.04.2019 08:50:06   Astrid Gäbler