Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass die Dächer im
Wohngebiet mit einer Dachneigung zwischen 30° und 45° auszuführen sind, dass
die Dacheindeckung aus Ziegeln zu erfolgen hat und der Einhaltung des
Baufeldes.
01.03.2006 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass die Dächer im
Wohngebiet mit einer Dachneigung zwischen 30° und 45° auszuführen sind, dass
die Dacheindeckung aus Ziegeln zu erfolgen hat und der Einhaltung des
Baufeldes.
Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.5
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass die Dächer im
Wohngebiet mit einer Dachneigung zwischen 30° und 45° auszuführen sind, dass
die Dacheindeckung aus Ziegeln zu erfolgen hat und der Einhaltung des
Baufeldes.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:.
Enthaltung:1
13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung
zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass die Dächer im
Wohngebiet mit einer Dachneigung zwischen 30° und 45° auszuführen sind, dass
die Dacheindeckung aus Ziegeln zu erfolgen hat und der Einhaltung des
Baufeldes.
Ergebnisse der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG im Zusammenhang mit einer langfristigen Konzeption für die Gemeinde Wandlitz und ihre wirtschaftlichen
Betätigungen