Die Straßenbaumaßnahme „Oder- und Weichselstraße“ im Ortsteil
Stolzenhagen wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorb
Begründung / Erläuterung
Die Straßenbaumaßnahme „Oder- und Weichselstraße“ im
Ortsteil Stolzenhagen wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase
vorbereitet. Der Ausbau beinhaltet die Straßenabschnitte „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“
(von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“).
In einer Anliegerversammlung am 13.02.2006 wurde die
Genehmigungsplanung vorgestellt und die wesentlichen Kriterien erläutert:
Es ist geplant die Straßen als Anliegerstraßen mit
einer Breite von 4,75 m auszubauen.
Die Straßenabschnitte werden ohne seitliche
Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
Im Außenbereich der „Weichselstraße“, wird die
Fahrbahn teilweise auf 3,50 m eingeengt und entlang des Grabens, ein
„Märkischer Zaun“ errichtet.
Das Aufpflastern der Kreuzungsbereiche, als
Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, wird von den Anliegern mehrheitlich
abgelehnt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h soll beibehalten
werden.
Im Zuge der Baumaßnahme werden 5,00m Rundborde für
jede Grundstückszufahrt an den Fahrbahnrand eingebaut.
Der Ausbau der Grundstückszufahrten ist nicht
Bestandteil der Baumaßnahme.
Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung in der
„Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen. Es ist
vorgesehen, die gleichen Leuchten zu errichten, die in der „Oderstraße“
aufgestellt wurden (Typ: FGS 103, 1 x PLL 24 W verzinkt).
Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Nach
dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße
sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit
vorliegenden Beschluss ausgeübt.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen
(EAE)
Gemeindeordnung (GO)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
Bbg. für Erschließungsstraßen
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:ja nein
keine
Betrag in EURO
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)
260.000,00
Jährliche Folgekosten /-lasten
X
Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R.
Kreditbedarf)
130.000,00
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/
Beträge)
130.000,00
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne
kalkulat. Kosten)
X
Veranschlagung im
nein
Jahr
Betrag in EURO
Haushaltstelle
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
2006
260.000,00
2. 630. 94060
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau
umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der
„Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die
„Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)
Die
auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne
seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung
(Mulden) hergestellt.
2.Die Straßenbeleuchtung in
der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.
Der Straßenbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.
Die
vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese
wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und
beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine
gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der
„Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“)
wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.
Die auf der
Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den
Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca.2,60 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche.