Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0431  

 
 
Betreff: Straßenausbau der "Oder- und Weichselstraße" OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14, Pöplau
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
27.02.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.03.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.03.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.03.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Straßenbaumaßnahme „Oder- und Weichselstraße“ im Ortsteil Stolzenhagen wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorb
Begründung / Erläuterung

 

Die Straßenbaumaßnahme „Oder- und Weichselstraße“ im Ortsteil Stolzenhagen wurde planungsseitig bis zur Genehmigungsphase vorbereitet. Der Ausbau beinhaltet die Straßenabschnitte „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“).

 

In einer Anliegerversammlung am 13.02.2006 wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt und die wesentlichen Kriterien erläutert:

 

  • Es ist geplant die Straßen als Anliegerstraßen mit einer Breite von 4,75 m auszubauen.
  • Die Straßenabschnitte werden ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.
  • Im Außenbereich der „Weichselstraße“, wird die Fahrbahn teilweise auf 3,50 m eingeengt und entlang des Grabens, ein „Märkischer Zaun“ errichtet.
  • Das Aufpflastern der Kreuzungsbereiche, als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung, wird von den Anliegern mehrheitlich abgelehnt.
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h soll beibehalten werden.
  • Im Zuge der Baumaßnahme werden 5,00m Rundborde für jede Grundstückszufahrt an den Fahrbahnrand eingebaut.
  • Der Ausbau der Grundstückszufahrten ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme.
  • Es ist geplant, die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen. Es ist vorgesehen, die gleichen Leuchten zu errichten, die in der „Oderstraße“ aufgestellt wurden (Typ: FGS 103, 1 x PLL 24 W verzinkt).

 

Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. für Erschließungsstraßen

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

260.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

X

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

130.000,00

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

130.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

X

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2006

260.000,00

2. 630. 94060

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die „Oder- und Weichselstraße“ auszubauen. Der Ausbau umfasst die Fahrbahn der Straßenabschnitte, „Oderstraße“ (von der „Wensickendorfer Straße“ bis zur „Weichselstraße“) und die „Weichselstraße“ (von der „Oderstraße“ bis zur „Talstraße“)

Die auszubauenden Straßenabschnitte werden in einer Breite von 4,75 m, ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt.

 

2.   Die Straßenbeleuchtung in der „Weichselstraße“, im Zuge der Baumaßnahme zu vervollständigen.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen.

Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-/Genehmigungsplanung Diese wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Berechnung der Anliegerbeiträge eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu bilden. Der nichtbebaubare Abschnitt der „Weichselstraße“ (vom Graben an der „Oderstraße“ bis zur „Havelstraße“) wird als Außenbereich aus dieser Abrechnungseinheit ausgeklammert.

Die auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Fahrbahnausbau, beträgt voraussichtlich ca. 2,60 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Anlage:

Anlage:            Flurkartenausschnitt