Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. BV-GV/2005-0355 vom 27.10.2005 wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die Straßen „Lange Straße / Triftstraße“ nach Variante 2 aus der Vorplanung weiter zu planen. Durch die WATIPLAN Ingenieurgesellschaft mbH wurde hierfür eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet, die den Ausbau der Straßen in Asphaltbauweise mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie den Bau eines Gehweges mit einer Regelbreite von 1,50 m gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen vorsieht. Der Ausbau der Straßen soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Dabei umfasst der 1. Bauabschnitt die Triftstraße (ab dem befestigten Teil in Höhe der Parkstraße bis zur Langen Straße) sowie der 2. Bauabschnitt die Lange Straße. Im Jahr 2006 erfolgt zunächst die Realisierung des 1. Bau-abschnittes, der 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich im Jahr 2007 fertiggestellt. Im Bereich der Triftstraße wurde mit Entscheidung des Hauptausschusses zur BV-HA/2006-0148 vom 30.01.2006 eine Ergänzung zur Variante 2 der Vorplanung dahingehend beschlossen, die Fahrbahn im Dachgefälle mit beidseitiger Muldenentwässerung vorzusehen. Der Gehweg wird dabei im Angrenzungsbereich der Entwässerungsmulde angeordnet. Dadurch wird u.a. die bereits vorhandene Verkehrsanlage der Triftstraße in gleicher Ausführung fortgesetzt Für die Lange Straße ist die Anordnung des Gehweges gemäß Variante 2 unmittelbar an die Fahrbahn vorgesehen. Dabei erfolgt die Abgrenzung zur Fahrbahn durch die Anordnung eines Hochbordes. Die Entwässerung erfolgt einseitig über Mulden bzw. in Teilbereichen zusätzlich durch Rigolen. Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung werden entsprechend der Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Einengungen errichtet. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet zur Umlegung der Anliegerbeiträge gebildet (Anlage 3). Auf der Einwohnerversammlung am 21.02.2006 wird das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die zu erwartende Beitragshöhe informiert (Anlage 1). Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) Gemeindeordnung (GO) KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja
Es werden für das Haushaltsjahr 2006 zunächst die finanziellen Mittel für die Realisierung des 1. Bauabschnittes – Straßenausbau Triftstraße – zur Verfügung gestellt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1.BA - Triftstraße (ab d. befestigt.Bereich in Höhe der Parkstraße bis zur Langen Straße) 2.BA - Lange Straße (von der Anbindung Prenzlauer Chaussee/B 109 bis zur Triftstraße) 3. Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 3 gebildet. Anlagen: Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung vom 21.02.2006 (wird nachgereicht) Anlage 2 – Auszüge aus den Planunterlagen Anlage 3 – Planauszug Abrechnungsgebiet
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