Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2006-0428  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Lange Straße / Triftstraße", OT KLosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
27.02.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.03.2006 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.03.2006 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
23.03.2006 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll EW 21.02.06 Abrechnungsgebiet

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Mit Beschluss Nr. BV-GV/2005-0355 vom 27.10.2005 wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die Straßen „Lange Straße / Triftstraße“ nach Variante 2 aus der Vorplanung weiter zu planen.

 

Durch die WATIPLAN Ingenieurgesellschaft mbH wurde hierfür eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet, die den Ausbau der Straßen in Asphaltbauweise mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie den Bau eines Gehweges mit einer Regelbreite von 1,50 m gemäß den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen  vorsieht.

 

Der Ausbau der Straßen soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Dabei umfasst der 1. Bauabschnitt die Triftstraße (ab dem befestigten Teil in Höhe der Parkstraße bis zur Langen Straße) sowie der 2. Bauabschnitt die Lange Straße. Im Jahr 2006 erfolgt zunächst die Realisierung des 1. Bau-abschnittes, der 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich im Jahr 2007 fertiggestellt. 

Im Bereich der Triftstraße wurde mit Entscheidung des Hauptausschusses zur BV-HA/2006-0148 vom 30.01.2006 eine Ergänzung zur Variante 2 der Vorplanung dahingehend beschlossen, die Fahrbahn im Dachgefälle mit beidseitiger Muldenentwässerung vorzusehen. Der Gehweg wird dabei im Angrenzungsbereich der Entwässerungsmulde angeordnet. Dadurch wird u.a. die bereits vorhandene Verkehrsanlage der Triftstraße in gleicher Ausführung fortgesetzt Für die Lange Straße ist die Anordnung des Gehweges gemäß Variante 2 unmittelbar an die Fahrbahn vorgesehen. Dabei erfolgt die Abgrenzung zur Fahrbahn durch die Anordnung eines Hochbordes. Die Entwässerung erfolgt einseitig über Mulden bzw. in Teilbereichen zusätzlich durch Rigolen. Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung werden entsprechend der Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Einengungen errichtet.

 

Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet zur Umlegung der Anliegerbeiträge gebildet (Anlage 3). Auf der Einwohnerversammlung am 21.02.2006 wird das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die zu erwartende Beitragshöhe informiert (Anlage 1).

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Gemeindeordnung (GO)

KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungskosten / Herstellungskosten)

Fahrbahn und Gehweg (nach  Kostenberechnung) – 1. u. 2. BA

Fahrbahn und Gehweg (nach  Kostenberechnung) – 1. BA (Triftstraße)

Fahrbahn und Gehweg (nach  Kostenberechnung) – 2. BA ( Lange Straße)

 

 

ca. 405.000,00 €

ca. 109.000,00 €

ca. 296.000,00 €

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

ca. 190.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

Einmalig

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

   X

  200.000,00

   2.630.95050

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2006 zunächst die finanziellen Mittel für die Realisierung des

1. Bauabschnittes – Straßenausbau Triftstraße – zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Straßen „Lange Straße / Triftstraße“ einschließlich Gehweg entsprechend vorliegen-der Entwurfsplanung als Haupterschließungsstraßen nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
    • Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite 5,50 m
    • Gehweg in Pflasterbauweise mit einer Regelbreite von 1,50 m
    • Errichtung von Fahrbahneinengungen zur Verkehrsberuhigung
    • Entwässerung über Versickerungsmulden und Rigolen
    • Die Zufahrten werden zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie auf der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite in entsprechend gleicher Tiefe in Pflasterbau-weise hergestellt.
  2. Der Ausbau der Straßen erfolgt in zwei Bauabschnitten für folgende Bereiche:

1.BA - Triftstraße (ab d. befestigt.Bereich in Höhe der Parkstraße bis zur  Langen Straße)                                            

      2.BA - Lange Straße (von der Anbindung Prenzlauer Chaussee/B 109  bis zur Triftstraße) 

 3.  Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

Hierzu wird ein Abrechnungsgebiet gemäß Anlage 3 gebildet.

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung vom 21.02.2006 (wird nachgereicht)

Anlage 2 – Auszüge aus den Planunterlagen

Anlage 3 – Planauszug Abrechnungsgebiet

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll EW 21.02.06 Abrechnungsgebiet (479 KB)