Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.12.2005 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnungsbau Gartenstraße“, Gemarkung Klosterfelde, wurde ortsüblich bekannt gemacht und vom 05.01.2006 bis 06.02.2006 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Angabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 3 und 4 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ der öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplan- Entwurf eingearbeitet werden. Anlagen: Abwägungsunterlage |
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